Ostern 2016 Schuld Und Vergebung Mit der Verschuldung klarkommen

Kempen · Wie erlangen finanzielle Verschuldete Vergebung? Fragen an Kerstin Lorenz, Schuldnerberaterin der Awo in Kempen.

 Schuldnerberaterin Kerstin Lorenz. Im vergangenen Jahr wurden bei der Awo 1482 Schuldner beraten, davon waren 488 neue Fälle.

Schuldnerberaterin Kerstin Lorenz. Im vergangenen Jahr wurden bei der Awo 1482 Schuldner beraten, davon waren 488 neue Fälle.

Foto: WOLFGANG KAISER

Kempen Fast jeder zehnte Bürger im Kreis Viersen hat Schulden - so die nackte Zahl. Die Zusammenhänge und Gründe für diese Situation sind dabei unterschiedlich, beschreibt Kerstin Lorenz, Schuldner- und Insolvenzberaterin bei der Awo im Kreis Viersen: Acht von zehn Betroffenen sind entweder durch die Schulden psychisch belastet oder sie sind psychisch krank und machen Schulden. Aus der Schuldenfalle herauszukommen und für sich selber wieder einen Weg zu einem geordneten Umgang mit Geld und einem Auskommen zu finden, ist ein langer und belastender Prozess: "Der entscheidende Schritt ist es, zur Beratung zu kommen. Wenn sie sich ausgesprochen und Informationen bekommen haben, sind viele schon erleichtert", beschreibt die Schuldnerberaterin.

Der Umgang der Klienten mit Schulden sei unterschiedlich - je nach Erziehung gebe es große Probleme mit der Verschuldung: "Einige sind mit zig-tausend Euro aus eigener Handlung heraus verschuldet und haben kein Schuldgefühl. Andere haben 5000 Euro Schulden, die ohne eigene Verantwortung entstanden sind und fühlen sich sehr belastet" - aber grundsätzlich sei keiner stolz darauf, zur Schuldnerberatung zu gehen.

Wichtig für die Berater sei es dann, nicht nach der Schuld an der Verschuldung zu suchen oder den Betroffenen Vorwürfe zu machen, sondern dass sie mit dem Betroffenen eine Struktur für die Zukunft entwickeln. Bei finanziellen Schulden gehe es fast immer darum, einen Abbau zu entwickeln, den der Betroffene bewältigen könne, "einen Verzicht zu 100 Prozent erreichen wir nur in Einzelfällen". Gerade bei älteren Menschen herrsche außerdem oft die Einstellung vor, dass sie die Schulden zurückzahlen und nicht einen Verzicht des Gläubigers haben möchten - weil sie in dem Bewusstsein erzogen wurden, dass sich jeder sein Geld verdienen müsse. "Der Rückzahlungswunsch ist oft sehr stark. Manchmal muss man die Ratsuchenden von dem Weg der Verbraucher-Insolvenz überzeugen", so Lorenz.

Der weitere Weg zur Entschuldung ist häufig lang und gekennzeichnet von verschiedenen Regularien. Jeder Bürger hat rechtlichen Anspruch auf mindestens 1073 Euro pfändungssicheres Einkommen pro Monat - leben unterhaltsberechtige Personen im Haushalt, kann dieser Schutzbetrag höher sein. Nur was darüber liegt, wird zur Schuldentilgung verwendet. Die Schuldentilgung erfolgt über Ratenzahlung - funktioniert das nicht, kann der Betroffene auch eine Verbraucher-Insolvenz beantragen. Dann werden die Schulden über sechs Jahre reduziert, wenn pfändbares Einkommen vorhanden ist. Bei konstruktiver Mitarbeit des Betroffenen wird danach die Restschuld erlassen.

In den meisten Fällen sind die Prozesse zum Schulden-Abbau mehrjährig und die Betroffenen über die Hilfe froh - unabhängig vom Lösungsmodell. Der Partner/Gegner auf der anderen Seite reagiere in der Regel positiv auf die Einschaltung der Schuldnerberater und den Versuch des Betroffenen, die Schuldenlast zu bewältigen. "Die Gläubiger akzeptieren unsere Informationen und wir können kleinere Rückzahlungen erreichen. Die Gläubiger sind meist froh, dass überhaupt etwas passiert", beschreibt Kerstin Lorenz. Ist der Prozess abgeschlossen und sind die Schulden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben reduziert / erlassen, "ist Erleichterung spürbar. Ich höre oft: Jetzt kann ich wieder schlafen".

(djm)
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