Kempen Kreis ermittelt gegen Kaninchenzüchter

Kempen · Das Veterinäramt des Kreises Viersen hat ein Verfahren gegen den Dülkener Kaninchenzüchterverein R 78 eingeleitet. Mitglieder sollen bei einem Kinderfest im Juni ihre Tiere in der prallen Sonne ausgestellt haben.

 Dieter van Cruchten mit einem seiner Weißen Riesen.

Dieter van Cruchten mit einem seiner Weißen Riesen.

Foto: Jörg Knappe

Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt das Veterinäramt des Kreises Viersen gegen den Züchter, der seine Kaninchen Mitte Juni beim Dülkener Kindertag ausgestellt hatte. "Das Veterinäramt hat das Verfahren eingeleitet und einen Anhörungsbogen verschickt", sagte Markus Wöhrl, Sprecher des Kreises Viersen.

"Wir haben einen Anhörungsbogen bekommen und ihn leer wieder zurückgeschickt mit dem Hinweis, dass unser Verein dort ausgestellt hat und nicht mein Mann", sagte Monika van Cruchten, Vorsitzende des Dülkener Kaninchenzuchtvereins R 78. Die van Cruchtens haben einen Anwalt eingeschaltet. Sie wollen den Vorwurf, neun Kaninchen hätten in der prallen Sonne gelitten, nicht auf sich sitzen lassen.

Das Dülkener Züchterpaar sagt, dass die Tiere wie in den Jahren zuvor im Schatten unter einem Pavillon gestanden hätten. Seit gut zehn Jahren stelle der Verein beim Kindertag seine Schlappohren aus, sagte Dieter van Cruchten. Doch in diesem Jahr kam es zu einem Eklat, nachdem jemand die Polizei verständigt und ausgesagt hatte, dass die Kaninchen in der prallen Sonne stünden.

Nach dem Anruf schickte die Stadt Viersen als Amtshilfe des Kreises Viersen eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts zum Kindertag. Zwischen der städtischen Mitarbeiterin und Dieter van Cruchten kam es zu einem scharfen Wortwechsel. Die Mitarbeiterin des Ordnungsamts rief daraufhin die Polizei zu Hilfe.

Streit gab es außerdem über die Genehmigung, die Tiere auszustellen. Die Kaninchenzüchter vom R 78 konnten für den Kindertag keine Genehmigung vorweisen. "Das ist Sache des Veranstalters", sagte die Vorsitzende des Vereins. Sie kann sich nicht erklären, was in diesem Jahr schief gelaufen ist. In den vergangenen Jahren habe die Genehmigung auch immer vorgelegen, bestätigte der Sprecher des Kreises Viersen.

Das gesamte Verfahren könne sich bis zu zwei Jahre hinziehen. Sollte es sich um Tierquälerei handeln, sei ein Bußgeld von einigen tausend Euro möglich.

(RP)
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