Stadt Kempen Kita "Spatzennest" soll ausgebaut werden

Stadt Kempen · Neue obere Einkommensstufe bei OGS-Elternbeiträgen.

Der Kindergarten "Spatzennest" am Eibenweg in Kempen-Kamperlings hat schon seit einiger Zeit Probleme, Nachwuchs im Alter von über drei Jahren aufzunehmen. Jetzt beschloss der Jugendhilfeausschuss, dass Fördermittel des Landes für einen Ausbau beantragt werden. Der Ausbau ist mit 180.000 Euro veranschlagt. 90 Prozent der Kosten könnte das Land tragen, was 162.000 Euro entspricht. Verbleiben für den städtischen Haushalt 18.000 Euro Investitionskosten.

Der Ausbau ist nach Angaben von Jugendamtsleiterin Heike Badberg dringend erforderlich. Einmal spricht die Nachfrage nach dem Aufbau einer sechsten Gruppe in der Kindertagesstätte. Außerdem ist mit dem Baugebiet "An der Kreuzkapelle" ein weiteres Einzugsgebiet entstanden. Verständlicherweise wollen die Eltern ihre Kinder wohnortnah in einer Tagesstätte unterbringen.

Außerdem muss die Küche in dem Kita-Gebäude ausgebaut werden. Bislang werden hier auf engstem Raum jeden Tag rund 60 Mahlzeiten für die Kinder ausgegeben, ab August werden es 88 sein. Mittlerweile hat die Überbelastung der vorhandenen Ausstattung zu Schäden an den Möbeln geführt, abgesehen von gesundheitlichen Bedenken, die sowohl das Hochbauamt als auch die Lebensmittelaufsicht beim Kreisveterinäramt geäußert haben. Allerdings ist mit einer Umsetzung des Ausbaus wohl erst bis Ende des Förderzeitraums 2019 zu rechnen, da das Hochbauamt derzeit mit anderen Arbeiten ausgelastet ist. Die Zustimmung der Poltik wurde aber jetzt bereits notwendig, da die Antragsfrist im August endet.

Zum 1. August wird eine weitere Beitragsstufe bei der Betreuung in der Offenen Ganztagsschule (OGS) eingeführt. Den höchsten Beitrag von 180 Euro zahlen dann Eltern mit einem Jahreseinkommen von mehr als 75.000 Euro. Keinen Beitrag bezahlen wie bisher Eltern mit einem Einkommen von unter 20.000 Euro, darüber erhöht sich der Beitrag pro 10.000er-Schritt beim Jahreseinkommen. Alle Eltern, die Beitrag entrichten müssen, bezahlen für Randbetreuung morgens zwischen 7 und 8 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 und 17 Uhr jeweils 15 Euro zusätzlich. Ebenfalls steigen ab August die Kindpauschalen in den Kindertageseinrichtungen und die Beiträge in der Kindertagespflege um drei Prozent.

(sr)
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