Stadt Kempen Kita: Beitrag für Geschwisterkind geplant

Stadt Kempen · Bisher brauchen Eltern in Kempen für die Betreuung ihrer Kinder in Tagesstätten oder Tagespflege nur einen Beitrag bezahlen. Das könnte anders werden. Eine Satzungsänderung, die nach einem Gerichtsurteil notwendig ist, steht an.

Es ist noch offen, wie die Politik am morgigen Mittwoch entscheiden wird. Signale scheinen aber auf eine Mehrheit für eine Satzungsänderung, die die Stadtverwaltung der Politik vorschlägt, hinzudeuten. Doch entschieden wird erst in drei Sondersitzungen von Jugendhilfeausschuss, Haupt- und Finanzausschuss sowie Stadtrat. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster Anfang Juni die seit dem 1. August 2014 in Kempen praktizierte Geschwisterkinderregelung bei der Kinderbetreuung in Tagesstätten oder Tagespflege "für nicht mit den Landesregelungen anwendbar" erklärt hatte, muss die Stadt ihre Beitragssatzung modifizieren. Um für das neue Kindergartenjahr, das am 1. August beginnt, eine rechtsgültige Satzung zu haben, müssen die genannten politischen Gremien dem Vorschlag der Stadtverwaltung nun morgen zustimmen oder eine andere Regelung beschließen. Eine nachträgliche, rückwirkende Satzungsänderung sei rechtlich nicht zulässig, erläuterte gestern der zuständige Beigeordnete Michael Klee.

Zur Erinnerung: Fünf betroffene Eltern hatten vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die von der Stadt Kempen praktizierte Regelung geklagt, dass es zwar eine Befreiung von den Kita-Gebühren für Geschwisterkinder gibt, diese aber nicht mehr greift, wenn das älteste Kind ins letzte beitragsfreie Kita-Jahr kommt. Die Eltern erhielten Recht. Die Stadt zog ihrerseits vors OVG Münster. Auch dort wurde die Kempener Regelung beanstandet.

Die modifizierte Satzung, die morgen von der Politik auf den Weg gebracht werden soll, sieht vor, dass künftig immer auch für ein Geschwisterkind ein Betreuungsbeitrag geleistet werden muss. Die Stadt schlägt vor, diesen auf 50 Prozent der tatsächlichen Kosten für das Kind festzulegen. Jedes weitere Kind würde weiterhin beitragsfrei im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter betreut. Für viele Eltern könnte diese Regelung unter dem Strich teurer werden. Mussten Eltern in Kempen bislang immer nur einen vollen Beitragssatz zahlen, ganz gleich, wie viele ihrer Kinder betreut wurden, müssen sie sich nun darauf einstellen, dass sie künftig bis zu eineinhalb Betragssätze zahlen müssen. Erst wenn ihr ältestes Kind ins beitragsfreie letzte Kita-Jahr käme, müsste nur noch ein halber Satz (50 Prozent) für das nächste Geschwisterkind gezahlt werden.

Die Stadt schlägt diese Neuregelung vor, um die Kosten aufzufangen, die angesichts des OVG-Urteils bei der Deckung der Betriebskosten fehlen würden. 145.000 Euro müssten zusätzlich aus kommunalen Steuermitteln abgebracht werden, wenn Eltern für ein Geschwisterkind gar nichts zahlen würden, wenn das älteste Kind im beitragsfreien letzten Kita-Jahr wäre. Das zumindest war der Standpunkt der Eltern, die gegen die Kempener Satzung geklagt hatten.

Die Betriebskosten für das kommende Kindergartenjahr belaufen sich nach Berechnungen der Stadt Kempen auf rund 7,75 Millionen Euro. 19 Prozent davon, also etwa 1,47 Millionen Euro werden aus Elternbeiträgen oder aus dem Ausgleich, den das Land im letzten beitragsfreien Kita-Jahr der Stadt zahlt - das sind 395.000 Euro -, finanziert. Der Rest, 3,95 Millionen Euro, muss aus kommunalen Steuermitteln gedeckt werden.

Die Alternative zu der jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung wäre eine lineare Erhöhung aller Elternbeiträge. Dann wären auch Eltern betroffen, die jeweils nur ein Kind im Kindergarten oder der Tagespflege haben. Eine solche Variante will die Stadtverwaltung allerdings nicht einführen, wie Dezernent Klee betont.

(RP)
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