Stadt Kempen Kinderbetreuung: Gerichtsurteil ist rechtskräftig

Stadt Kempen · Beim Termin vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf am 5. Juli dieses Jahres hatte die Stadt Kempen rechtlich Schiffbruch erlitten. Das Gericht gab einer Klage von Eltern aus Kempen statt, die gegen die bis dato in Kempen praktizierte Regelung geklagt hatten, dass die Stadt anteilig keine Tagespflege für Kinder bis zum dritten Lebensjahr außerhalb des Stadtgebietes mit finanziert. Gegen das Urteil, dass mittlerweile mit Begründung schriftlich vorliegt, wird die Stadt nicht mehr vorgehen. Stadtsprecher Christoph Dellmans bestätigte gestern auf Anfrage der Rheinische Post: "Die Stadt wird keine Rechtsmittel einlegen." Eine erneute Änderung der städtischen Satzung für die Kinderbetreuung sei nicht erforderlich, so Dellmans weiter.

Für die Eltern, die geklagt hatten, ist der Ausgang des Verfahrens erfreulich. Allerdings sei es ihnen nicht so sehr darum gegangen, dass die Tagespflege auch außerhalb Kempens entsprechend von der Stadt finanziert wird, sondern vielmehr darum, dass ihr Kind bis zum vollendeten dritten Lebensjahr von einer Tagesmutter betreut werden kann und nicht in die Kita muss. Das erklärte Nina Stengel, die mit ihrem Mann und einem weiteren Elternpaar gegen die Stadt Kempen geklagt hatte. Das Gericht habe aber in erster Linie die Überörtlichkeit der Betreuung bewertet.

(rei)
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