Kreis Viersen Immer mehr Hartz-IV-Empfänger sind trotz Arbeit arm

Kreis Viersen · Mehr als jeder vierte erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger im Kreis Viersen arbeitet und bleibt trotzdem auf Unterstützung angewiesen. Das geht aus dem Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW hervor, zu der auch der Caritasverband für das Bistum Aachen gehört.

Während die Arbeitsagentur in Nordrhein-Westfalen zuletzt bei der Veröffentlichung den Tiefstand bei der Arbeitslosigkeit im Land hervorhebt, legen die Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen mit dem Arbeitslosenreport ihren Schwerpunkt auf die genaue Analyse der Situation für Langzeitarbeitslose.

Im Kreis Viersen ist mehr als jeder vierte Hartz-IV-Empfänger (28,3 Prozent) im erwerbsfähigen Alter trotz Arbeit arm. Damit liegt der Kreis leicht über dem Landesdurchschnitt: 26 Prozent der Erwerbstätigen in NRW beziehen als so genannte Aufstocker gleichzeitig Hartz-IV-Leistungen. Rund 14,4 Prozent der erwerbstätigen "Aufstocker" im Kreisgebiet sind sogar in Vollzeit beschäftigt, der Landesdurchschnitt liegt bei 14 Prozent.

"Der Arbeitslosenreport NRW zeigt auf, dass sich an der Armutslage der nordrhein-westfälischen Bevölkerung wenig geändert hat. Mehr als 16 Prozent der Bevölkerung in NRW waren 2014 nach wie vor armutsgefährdet, wobei das größte Armutsrisiko die Erwerbslosen tragen. Von ihnen zählen sogar 57 Prozent zu den Armutsgefährdeten", sagt Roman Schlag, Fachreferent für Arbeitsmarktpolitik beim Caritasverband für das Bistum Aachen.

Nach EU-Definition gelten Menschen dann als armutsgefährdet, wenn sie mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes auskommen müssen. Ein Einpersonenhaushalt zählt dazu, wenn ihm weniger als 895 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Statistisch werden die Armutsgefährdungsquoten in den so genannten Raumordnungsregionen dargestellt.

Auch für den Kreis Viersen weist der dem Arbeitslosenreport NRW beigefügte Datenreport aus, dass im Jahr 2014 im Durchschnitt 82 Darlehen vom Jobcenter gewährt wurden. Jobcenter können in monatlichen Raten rückzahlbare Darlehen dann gewähren, wenn die Anschaffung unbedingt notwendig ist oder eine Notsituation besteht und sie nicht aus dem monatlichen Regelsatz finanziert werden kann. Oft handelt es sich dabei um außerordentliche Ausgaben für Kühlschränke, Waschmaschinen, Stromnachzahlungen oder Mietkautionen.

(RP)
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