Kempen Geriatrie: Gericht entscheidet für Süchteln

Kempen · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt den Antrag des Neuwerker Krankenhauses auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Damit behält Süchteln Planungssicherheit für seine Geriatrie-Abteilung und seinen Neubau.

 Für St. Irmgardis und die Geriatrie gibt nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts nun etwas mehr Planungssicherheit.

Für St. Irmgardis und die Geriatrie gibt nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts nun etwas mehr Planungssicherheit.

Foto: Busch

Erleichterung für das St.-Irmgardis-Krankenhaus: Im Gerangel um die Vergabe der Geriatrie-Abteilungen in der Region hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag des Mönchengladbacher Krankenhauses "Maria von den Aposteln" auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Bescheid der Bezirksregierung abgelehnt. Das teilte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Dr. Nicola Haderlein, unserer Redaktion mit.

Damit hat das Süchtelner Krankenhaus eine Sorge weniger und ein Quantum mehr Planungssicherheit für seine Geriatrie und das neue Bettenhaus, das sich seit einigen Monat im Bau befindet: Hätte das Verwaltungsgericht dem Antrag stattgegeben, wäre damit der Geriatrie-Zuschlag der Bezirksregierung für Süchteln auf Eis gelegt worden. St. Irmgardis hätte keine Planungssicherheit mehr für seinen Neubau gehabt.

In seiner Bedeutung kommt der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gemäß Paragraf 80a der Verwaltungsgerichtsordnung einer einstweiligen Verfügung nahe. Im Verwaltungsrecht spricht man von einer "einstweiligen Anordnung".

Das Krankenhaus in Mönchengladbach-Neuwerk hatte das Eilverfahren im Juni in Gang gesetzt mit der Begründung, dass die Geriatrie-Vergabe an das Süchtelner Krankenhaus "ermessensfehlerhaft" sei. Neuwerk sah sich bei der Entscheidung der Bezirksregierung nicht adäquat berücksichtigt. Mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung habe man verhindern wollen, dass Fakten für eine unzureichende geriatrische Versorgung in der Region geschaffen würden, hieß es im Sommer in der Begründung des Krankenhauses "Maria von den Aposteln". Ein ähnliches Eilverfahren hat das Neuwerker Krankenhaus auch gegen den Bescheid der Bezirksregierung für das Lukas-Krankenhaus in Neuss angestrengt. Das Verwaltungsgericht lehnte diesen Antrag jetzt ebenfalls ab.

Zum Hintergrund: Die Bezirksregierung hatte am 3. Dezember vergangenen Jahres St. Irmgardis den Zuschlag für 60 Betten Altersmedizin erteilt. Um die Geratrie hatten sich unter anderem auch die Alexianer in Tönisvorst und "Maria von den Aposteln" in Mönchengladbach beworben. Die Altersmedizin gilt in der Branche als Wachstumsmarkt und ist daher stark umkämpft.

Die Alexianer in Tönisvorst hatten nach ihrem Negativ-Bescheid bereits im Januar Widerspruch eingelegt und eine Konkurrentenschutzklage eingereicht. Auch "Maria von den Aposteln", das zu den St.-Augustinus-Kliniken gehört, hatte Widerspruch gegen den positiven Bescheid für Süchteln eingelegt. Ihr zusätzlicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Sommer hatte ihrem Widerspruch weiteren Nachdruck verliehen. Diese Hauptklageverfahren des Tönisvorster und Neuwerker Krankenhauses sind noch nicht entschieden. Nach Aussage des Verwaltungsgerichts ist mit einer Entscheidung nicht vor Januar kommenden Jahres zu rechnen. Das Neuwerker Krankenhaus hat zwei Wochen lang Zeit, Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen. In einer Stellungnahme von "Maria von den Aposteln" heißt es: "Das eigentliche Verwaltungsgerichtverfahren ist noch nicht entschieden." Die Ablehnung bezieht sich auf den zusätzlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der lediglich einen Aufschub bewirken sollte. Welche weiteren Schritte wir einleiten werden, werden wir innerhalb der Frist prüfen."

(RP)
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