Kreis Viersen Geflügelpest: Auch im Kreis Viersen ist Vorsicht geboten

Kreis Viersen · Der Kreis Viersen zählt vorerst noch nicht zu den ausgewiesenen Risikogebieten für die hochansteckende Geflügelpest. Deshalb ist der Kreis von der Aufstallpflicht für Geflügel im aktuellen Erlass der Landesregierung, der am heutigen Dienstag, 15. November, in Kraft tritt, noch nicht betroffen. Dass aber auch Hausgeflügel im Kreis Viersen aufgestallt werden muss und dies eventuell auch über einen längeren Zeitraum, ist dennoch möglich. Jeder Geflügelhalter sollte entsprechende Vorbereitungen treffen, sein Geflügel mit ausreichend Platz aufstallen zu können.

Das Kreis-Veterinäramt rief daher gestern zur strikten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbeständen, insbesondere denen mit Freilandhaltung, auf. Dazu gehört es unter anderem, das Geflügel von natürlichen Gewässern oder sonstigen Oberflächenwasser fernzuhalten, zu denen Wildvögel Zugang haben. Das Geflügel sollte nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Einstreu, Futter und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Bei der Jagd auf Wasservögel besteht für Geflügelhalter ein besonders hohes Risiko für einen indirekten Eintrag des Erregers in die eigenen Geflügelbestände. In diesen Fällen ist besondere Sorgfalt beim Umgang mit erlegtem Geflügel geboten. Gehäufte, plötzliche Tierverluste im eigenen Geflügelbestand sollten unverzüglich an das Veterinäramt gemeldet werden. In der freien Natur gefundene tote Vögel sollten nicht angefasst, sondern ebenfalls dem Veterinäramt unter Ruf: 02162 39-1309 gemeldet werden.

(rei)
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