Stadt Kempen Ex-Bürgermeisterkandidat steht wegen Wahlfälschung vor Gericht

Stadt Kempen · Die 2. Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts verhandelt am 12. Juni gegen mehrere Angeklagte aus Kempen, darunter den Neonazi Philippe B.

 Drei Kempener und ein Wachtendonker stehen wegen des Verwurfs der Wahlfälschung demnächst vor dem Krefelder Landgericht.

Drei Kempener und ein Wachtendonker stehen wegen des Verwurfs der Wahlfälschung demnächst vor dem Krefelder Landgericht.

Foto: Königs

Die letzte Kommunalwahl ist längst Geschichte. Vor fast genau drei Jahren wählten die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen neue Stadt- und Gemeinderäte. Vielerorts wurden auch die Bürgermeister neu gewählt. Auch in Kempen ist die Kommunalwahl vom 25. Mai 2014 nur noch ein Ereignis für die Geschichtsbücher. Und doch hat sie demnächst - nach drei Jahren - noch ein Nachspiel. Vor dem Krefelder Landgericht beginnt am Montag, 12. Juni, um 9 Uhr im Saal 70 der Prozess gegen einen jungen Mann, der bei der Kommunalwahl 2014 Bürgermeister in seiner Heimatstadt Kempen werden wollte.

Mit diesem Ziel trat der 1986 geborene Philippe B. bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 in der Thomasstadt an. Er war schon damals einer der führenden Köpfe der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) in Nordrhein-Westfalen. Philippe B. war einer von sechs Kandidaten um das Amt des Kempener Bürgermeisters. Am Wahlabend des 25. Mai 2014 stand fest, dass Amtsinhaber Volker Rübo im ersten Wahlgang die nötige Stimmenmehrheit für eine weitere Amtszeit erhalten hatte, Philippe. B. erhielt gerade mal 133 Stimmen und 0.8 Prozent. Seine Partei, die NPD, schaffte den Sprung in den Stadtrat nicht.

Um die Kandidatenlisten der NPD für die Stadtratswahl geht es nun bei dem bevorstehenden Gerichtsverfahren in Krefeld. Nach Angaben von Nils Radtke, Pressedezernent des Landgerichts, sollen Philippe B. und die mitangeklagten Emanuel R. und Jessica K. (beide ebenfalls aus Kempen) die Wahlvorschlagsformulare der NPD mit Personalien von Scheinkandidaten angefertigt haben, auf denen diese mit Unterschrift ihre Zustimmung zu einer Kandidatur in einem Wahlkreis bestätigen mussten. Mitangeklagt in der Sache ist auch Rainer H. aus Wachtendonk. Laut Gericht sollen die Angeklagten die Unterschriften dieser Scheinkandidaten zum Teil gefälscht haben. "Teilweise soll den Scheinkandidaten vorgetäuscht worden sein, dass sie mit ihrer Unterschrift lediglich die NPD und die Kandidatur des Angeklagten B. unterstützen würden", so Gerichtssprecher Radtke. Die Angeklagten B., K. und H. sollen zudem zum Schein ein Protokoll einer Aufstellungsversammlung der NPD angefertigt haben, nachdem die Kandidaten und Scheinkandidaten angeblich gewählt worden seien. Die Wahlunterlagen wurden dann beim Wahlamt der Stadt Kempen eingereicht. Da die NPD und ihr Kandidat Philippe B. die erforderliche Stimmenzahl für ein Ratsmandat nicht erreichten, bleibt das nach dem 25. Mai 2014 durch den Wahlprüfungsausschusses bestätigte Wahlergebnis gültig.

Für den Prozess hat das Landgericht insgesamt drei Verhandlungstermine angesetzt.

(RP)
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