Stadt Kempen Ein Warnschuss aus dem Amtsgericht

Stadt Kempen · Das Feststellen einer Schuld und die Festsetzung einer Strafe beschäftigen Richter und Schöffen beim Amtsgericht . Das ist nicht immer einfach sind.

 Tim Buschfort, Direktor des Amtsgerichts Kempen, vor der der Richterbank, links und rechts die beiden Prozessparteien (etwa Staatsanwalt und Angeklagter mit Verteidiger), vorn Tisch für den Zeugen.

Tim Buschfort, Direktor des Amtsgerichts Kempen, vor der der Richterbank, links und rechts die beiden Prozessparteien (etwa Staatsanwalt und Angeklagter mit Verteidiger), vorn Tisch für den Zeugen.

Foto: WOLFGANG KAISER

260 Strafrichterverfahren, 410 Strafbefehle, 100 Jugendrichterverfahren und 59 Jugendschöffendelikte - das ist die Bilanz des vergangenen Jahres am Amtsgericht Kempen. Als ein ganz normales Jahr, bezeichnet es Geschäftsleiter Markus Reurthmanns. "Wobei der Jugendschöffenbereich rückläufig ist, was uns natürlich freut", fügt Tim Buschfort, der Direktor des Amtsgerichtes Kempen an. Weniger Betäubungsmitteldelikte sind dabei der Grund für die rückläufigen Zahlen.

Anders als bei den Strafsachen in den Bereichen Jugend und Erwachsene, wo ein Richter zugegen ist, sind es ein Richter und zwei Schöffen, die ein Urteil im Jugendschöffenbereich sprechen und das kann immense Ausmaße haben. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Maximalstrafe von fünf Jahren möglich und bei Heranwachsenden in der Spanne 18 bis 21 Jahre kann die doppelte Anzahl an Jahren als Jugendstrafe verhängt werden. Gerade im Jugendbereich bemüht man sich aber, erzieherisch tätig zu sein und einen Weg weg vom reinen Strafcharakter zu finden. Wo man Jugendliche noch erreichen kann, wird versucht, dies auch zu tun. "Strafbefehlsverfahren sind falsch, wenn wir erziehen wollen.

"Ein Warnschuss wie Sozialstunden oder ein kleiner Arrest können oftmals viel mehr bewirken", weiß Buschfort aus Erfahrung. So gibt es die Möglichkeit des sogenannten Freizeitarrestes, bei dem Jugendliche für ein Wochenende in die Jugendarrestanstalt in Düsseldorf-Gerresheim müssen. Die Abgabe des Smartphones für die Zeit des Arrests trifft die meisten dabei am schlimmsten. Auch Kurzarreste von ein bis vier Tagen sowie eine Dauervariante von einer Woche bis hin zu vier Wochen sind möglich. Danach folgt allerdings direkt eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr. Dazwischen gibt es keine anderen Varianten.

"Unrecht kann man nie gut machen. Aber man kann das Gefühl vermitteln, dass etwas nicht ungesühnt bleibt", bemerkt Buschfort. Genau das sei sein persönlicher Antrieb. Es gehe darum, für einen Ausgleich zu sorgen, so der Amtsgerichtsdirektor. Der Moment, in dem er sich die Robe umhänge, sei schon ein besonderer, fügt er an. Ab diesem Zeitpunkt vertritt ein Richter den Staat. Die Robe ist ein Zeichen für die Würde des Amtes. Die Würde und Wichtigkeit verdeutlicht auch das erhöhte Sitzen der Richter in einem Gerichtssaal. Wenngleich sich Buschfort gerade bei Jugendlichen manchmal wünscht, auf Augenhöhe zu sitzen.

Jeder Fall ist individuell, aber eins erwartet ein Angeklagter nicht, und das ist Vergebung von den Richtern. Was Buschfort ab und an erlebt, ist der Vorgang, dass sich nach der Urteilssprechung ein Täter bei einem Opfer entschuldigt und ihm sogar die Hand schüttelt. "Vielleicht erhält der ein oder andere ein Stückchen Vergebung vom Opfer", bemerkt Buschfort.

Ein Verfahren ist generell eine Belastung für jeden Menschen. Wobei Jugendliche in der Regel geständig sind und einfach nur froh sind, wenn die Sitzung vorbei ist, weiß der Richter aus Erfahrung. Bei Erwachsenen findet sich eine ganze Palette von Emotionen ein. Die reicht von den Einsichtigen über die Verdränger bis zu den Unberührten. Der überwiegende Teil akzeptiert seine Strafe, was sich dadurch ausdrückt, dass ein Verzicht auf Rechtsmittel wie eine Revision erfolgt. "Wir dürfen nie vergessen, dass wir auf das Leben und die Zukunft der Menschen Einfluss nehmen", betont Buschfort. Das Urteil ist dabei das Ergebnis eines Verfahrens. "Wenn wir als Richter ein Urteil sprechen, sind wir überzeugt davon, dass das Strafmaß zutrifft", sagt der Amtsgerichtsdirektor. Daher sind es allesamt Entscheidungen, die gut und lange durchdacht sind.

(RP)
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