Kreis Viersen Die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung hilft

Nach der vergeblichen Hausarztsuche für ihren Bekannten hat sich Cornelia Stankewitz-Schneider kundig gemacht: "Ich wollte wissen: Welche Rechte haben Patienten? Welche Pflichten haben Ärzte?" Jetzt weiß sie: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die Fortsetzung eines Behandlungsvertrags durch Hausbesuche Pflicht.

Doch Siegmund Bauer brauchte einen neuen Hausarzt, da sein alter - in Schwalmtal-Waldniel - zu weit weg wohnte. Auch dafür gibt es laut KV Nordrhein Regeln. "Eine Ablehnung von gesetzlich versicherten Patienten ist Vertragsärzten nur in besonderen Fällen möglich, zum Beispiel, wenn ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient vorliegt oder wenn der Arzt die Versorgungskapazität seiner Praxis oder seiner Person als ausgeschöpft ansieht", sagt Sprecher Heiko Schmitz.

Patienten, die neue Hausarztpraxen suchen, können sich an den Patienteninformationsdienst der KV Nordrhein (Ruf: 0800 6224488) wenden. Dort können Hilfesuchende Kontaktdaten von Alternativpraxen erfragen. Zudem kann man bei Kreisstellen der KV Nordrhein um Rat fragen: Kreisstelle in Mönchengladbach, Arndt Berson, unter der Telefonnummer: 02161 5678 55. Die Ärztekammer suche derzeit nach langfristigen Strategien, um den drohenden Hausärzte-Mangel abzuwenden, erläutert Arndt Berson, Kreisstellenleiter der KV Nordrhein. So gebe es Bestrebungen, die Ausbildung zum Allgemeinmediziner attraktiver zu machen oder auch den Quereinstieg für Anästhesisten zu erleichtern. "Doch das braucht Zeit: Es dauert 15 Jahre, bis es im System ankommt", schätzt der Kempener Arzt Arndt Berson.

Die Ärztekammer empfahl Cornelia Stankewitz-Schneider, sich an die unabhängige Patientenberatung Deutschland zu wenden (Internet: www.patientenberatung.de).

(b-r/ saja)
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