Stadt Kempen Das Vortäuschen einer Straftat ist kein Kavaliersdelikt

Stadt Kempen · Kürzlich gab ein 16-jähriger Kempener an, er sei mit seinem Fahrrad von einem Auto angefahren worden. Später stellte sich heraus, dies war frei erfunden.

Das ist manchmal so eine Sache mit der Wahrheit. Es kommt häufiger vor als gedacht, dass Bürger bei der Polizei eine vermeintliche Straftat anzeigen. Später erweist sich die den Beamten von dem Betreffenden vorgetragene Geschichte als erfunden. So wie kürzlich bei einem auf der Kempener Polizeiwache angezeigten Verkehrsunfall.

Da hatte ein 16-jähriger Kempener angegeben, er sei in Kamperlings von einem Auto angefahren worden und habe sich bei dem nachfolgenden Sturz mit dem Rad leicht verletzt. Der Autofahrer habe kurz zurückgesetzt, sich die Sachlage angeschaut, dann aber seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich um den Jugendlichen weiter zu kümmern.

Die Polizei startete über die Presse die in solchen Fällen übliche Suche nach dem Autofahrer und nach Zeugen des Unfalls. Der 16-Jährige hatte den Wagen als roten Pkw-Kombi beschrieben und erklärt, ein unbekannter Passant habe ihm nach dem Sturz wieder auf die Beine geholfen. Einen Tag später gestand der 16-Jährige, dass er die Geschichte von dem Unfall und dem roten Kombi sowie dem unbekannten Helfer erfunden hatte. Er war mit seinem Fahrrad ohne Fremdeinwirkung gestürzt, hatte sich dabei leichte Verletzungen zugezogen.

Das Fahrrad war beschädigt. Als er nach Hause kam, tischte er seinen Eltern die Lügengeschichte auf, um nicht bestraft zu werden. Die Eltern nahmen die Sache sehr ernst und gingen mit ihrem Sohn umgehend zur Polizei.

Im Laufe der Ermittlungen verstrickte der Jugendliche sich in Widersprüche und gab zu, die Geschichte erfunden zu haben. Damit war der Fall aus Sicht der Polizei allerdings nicht erledigt: Der Junge erhielt eine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren. "So etwas ist kein Kavaliersdelikt", betont Polizeisprecher Harald Moyses im Gespräch mit der Rheinischen Post. Es kommt aber leider häufiger vor, dass Jugendliche, aber auch Erwachsene, eine Straftat vortäuschen.

Genaue Zahlen gibt es dazu für den Bereich der Kreispolizeibehörde Viersen nicht. "Aber die Kollegen sind so geschult, dass sie schnell merken, ob jemand die Wahrheit sagt oder eine erfundene Geschichte auftischt", sagt Moyses. Bei Kindern ist es in der Regel die Angst vor einer Bestrafung durch die Eltern, die sie lügen lässt.

Das Vortäuschen einer Straftat wird rechtlich so eingestuft wie eine tatsächliche Unfallflucht. Es droht eine Geldbuße. Schlimmstenfalls kann ein Richter auch eine Haftstrafe bis zu drei Jahren verhängen. Polizeisprecher Moyses rät deshalb, immer bei der Wahrheit zu bleiben.

(rei)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort