Stadt Kempen Bewährungsstrafe für bewaffneten Räuber

Stadt Kempen · Ein 19-jähriger Kempener ist gestern vom Krefelder Landgerichts, Jugendkammer, zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dem jungen Angeklagten wurde vorgeworfen, im Oktober 2009 insgesamt sechs Taten begangen zu haben; zwei davon wertete das Gericht als schweren Raub.

So sei er am 9. Oktober vergangenen Jahres in eine Drogeriefiliale am Lindenweg in Kempen gegangen und habe von der Kassiererin verlangt, die Kasse zu öffnen. Dabei bedrohte er die Frau laut Anklage mit einem Messer. Schließlich sei er mit einer Beute in Höhe von rund 230 Euro geflüchtet.

Fünf Tage später habe der Kempener mit einem Pflasterstein das Schaufenster eines Schmuckgeschäfts an der Ellenstraße eingeworfen und drei Halsketten sowie ein Armband gestohlen. Am selben Tag beraubte der 19-Jährige eine Passantin: Er nahm ihr die Handtasche weg. Eine ähnliche Tat führte er nur wenig später aus. In beiden Fällen war die Beute eher gering.

Die letzten beiden Taten geschahen am 28. Oktober 2009. An diesem Tag beging der junge Mann erneut einen Handtaschenraub — wobei er diesmal rabiater vorging, da das Opfer sein Eigentum festhielt. Nachts betrat er dann eine Kempener Gaststätte und forderte die Wirtin sowie einen weiblichen Gast zur Herausgabe von Bargeld auf. Auch diesmal drohte er mit einem Messer. Als die couragierte Wirtin ihn trotzdem anherrschte, ihr Lokal unverzüglich zu verlassen, griff der Täter schnell zur Handtasche des Gastes, in der sich unter anderem Bargeld in Höhe von zirka 250 Euro sowie ein Mobiltelefon befanden, und flüchtete.

Der Angeklagte zeigte sich gestern voll geständig und betonte, dass er die ihm zu Last gelegten Straftaten bereue. "Ich will so etwas nie wieder machen!", meinte er. Nach seiner Verhaftung im November 2009 habe er einen Monat in Untersuchungshaft verbracht und gemerkt, dass er "da nicht hingehört und vor allem nie wieder hin will!" Zudem ergänzte der junge Kempener, dass er den Opfern seiner Raubzüge Entschuldigungsbriefe geschrieben habe.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung. Der Verteidiger bat die Richterin, Milde walten zu lassen und eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Diesem Appell kam die Vorsitzende Richterin nach und verurteilte den 19-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren mit Bewährung. Zudem ordnete sie an, dass der junge Mann einen sozialen Trainingskursus sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit absolvieren müsse.

(RP)
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