Serie Mit Dem Fahrrad In Den Frühling Bei uns keine Kopfschutzpflicht

Gesetzliche Vorschriften zum Tragen von Fahrradhelmen gibt es in Deutschland nicht. Radfahrer, die zu sportlichen Zwecken unterwegs sind, können aber bei Unfällen mit Kopfverletzungen zu einer Mitschuld verurteilt werden. Das Oberlandesgericht Celle urteilte im Februar 2014, dass eine Helmpflicht höchstens bei "risikobehafteter Fahrweise" besteht.

In Österreich wurde zum 31. Mai 2011 eingeführt, dass Kinder unter zwölf Jahren einen Helm tragen müssen. Das gilt, wenn das Kind selbst fährt, mitgenommen wird oder in einem Fahrradanhänger sitzt. Ein Mitverschulden im Falle eines Unfalls ist aber ausgeschlossen. In den Niederlanden wird auf eine Radhelmpflicht verzichtet.

(mb)
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