Kempen Auch Exoten brauchen gültige Papiere

Kempen · Für die beliebten Griechischen Landschildkröten gilt eine Meldepflicht bei der Unteren Landschaftsbehörde. Wer schon länger solche exotischen Haustiere hält, muss sie nachträglich anmelden.

 Rene Liedtke ist Reptilien-Sachverständiger des Bundesumweltministeriums. Er hält verschiedene Arten in großen Gehegen, auch Schildkröten.

Rene Liedtke ist Reptilien-Sachverständiger des Bundesumweltministeriums. Er hält verschiedene Arten in großen Gehegen, auch Schildkröten.

Foto: Burghardt

Schüchtern ist Cleo nicht gerade: Keck den Kopf vorgestreckt, beäugt sie neugierig alles im Gehege. Cleo ist eine von mehr als 1000 im Kreis Viersen registrierten Griechischen Landschildkröten. "Es gibt hier wohl aber noch viel mehr Tiere, deren Halter gar nicht wissen, dass für Schildkröten eine Meldepflicht besteht. Das gilt auch, wenn man sie schon jahrzehntelang hat", vermutet Züchter Rene Liedtke. Wer gegen die Meldepflicht bei der Unteren Landschaftsbehörde verstößt, riskiert unter Umständen ein Bußgeld. "Cleo ist eine meiner ersten Schildkröten", erinnert sich Liedtke. Mittlerweile hält der Reptilien-Experte verschiedene Arten in großen Gehegen. Drinnen hat er Aufzucht-Terrarien für Jungtiere. "Schildkröten sind einfach schön, sie haben was Urtümliches", schwärmt Liedtke.

Offensichtlich teilen viele Menschen diese Vorliebe. Die Griechische Landschildkröte zählt zu den Reptilienarten, die zahlenmäßig am meisten gehalten werden. Im Kreis Viersen sind nach aktuellen Angaben 1303 Exemplare registriert. Meldepflichtig sind nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) von 1973 alle Tierarten, die in ihrem Bestand gefährdet oder vorm Aussterben bedroht sind.

Wer so genannte Exoten hält, muss vor allem den legalen Erwerb (beispielsweise aus Nachzuchten) nachweisen. Das geschieht durch amtliche Papiere wie die Cites- oder EU-Bescheinigung. Zuständig ist die Untere Landschaftsbehörde (ULB) im Kreis Viersen. Bei ihr sind rund 1000 Halter von verschiedenen exotischen Haustieren verzeichnet.

Es gibt aber ein Problem: "Landschildkröten können über 100 Jahre alt werden", erläutert Liedtke. Manch ein Tier sei womöglich aus einer Zeit in Familienbesitz, als die Meldepflicht noch nicht bestand. "Die Tiere müssen nachträglich gemeldet werden", sagt der Nettetaler.

Wer der Pflicht von sich aus nachkommt, muss nicht mit Sanktionen rechnen: "In solchen Fällen wird aus Opportunitätsgründen in der Regel auf die Festsetzung eines Bußgeldes verzichtet", heißt es bei der ULB. Erfährt die Behörde allerdings, dass jemand die Haltung oder den Kauf von meldepflichtigen Tieren wie Landschildkröten nicht mitteilt, kann sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Liedtke, der als Reptilien-Sachverständiger des Bundesumweltministeriums öfter mit Behörden zusammenarbeitet und auch entlaufene oder beschlagnahmte Tiere begutachtet, erinnert sich an einen Fall: "Da wollte jemand Landschildkröten ohne gültige Bescheinigungen verkaufen." Die Folge war ein Strafverfahren durch die Behörde.

Mit der Meldung allein ist es übrigens nicht getan: "Auch eine regelmäßige Foto-Dokumentation von Rücken- und Bauchpanzer ist Pflicht", stellt Liedtke klar. Dafür - wie auch für Untersuchungen oder Behandlungen von Krankheiten -müssen die Reptilien in die Hand genommen werden, ansonsten seien sie aber "keine Kuscheltiere". Immerhin mache es große Freude, sie zu beobachten. Etwa wenn Cleo keck den Kopf vorstreckt und alles im Gehege neugierig beobachtet.

(RP)
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