Stadt Kempen Angriff kam für Opfer unerwartet

Stadt Kempen · Weil er sich in seiner Ehre verletzt fühlte, schlug ein Teilnehmer des Berufsförderungszentrums auf einen anderen mit dem Stuhl ein. Der 21 Jahre alte Kempener musste sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Krefelder Jugendschöffengericht verantworten. Er wurde zu einer Jugendstrafe von anderthalb Jahren verurteilt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Jugendhaft ohne Bewährung beantragt. Sie sprach von einer schweren Schuld und schädlichen Neigungen, die noch heute zu erkennen seien. Der Angriff, der für das Opfer völlig unerwartet gekommen sei, sei nicht nachvollziehbar. Es ihr auch unverständlich, dass der Angeklagte sich nicht vor der Verhandlung entschuldigte. Der Angeklagte habe dem anderen ohne rechtfertigenden Grund in die Kniekehlen getreten, folgerte sie. Der Angegriffene sei zu Boden gegangen und habe sich am Kopf verletzt. Dann habe der Angeklagte einen Stuhl gegriffen und damit mehrfach zugeschlagen. Bei dem Versuch, Schläge auf den Kopf abzuwehren, erlitt das Opfer einen Bruch im Handgelenk.

Der zur Tatzeit 20-Jährige war weitgehend geständig. Er habe sich darüber geärgert, dass er von dem Opfer eine Woche zuvor ausgelacht wurde und ihn am Tattag in der Küche aufgesucht, um ihn zur Rede zu stellen. Das Berufsförderungszentrum hatte umgehend reagiert, der junge Mann wurde sofort aus der Maßnahme ausgeschlossen.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprach von einem einmaligen Kontrollverlust des ansonsten unauffälligen Angeklagten. Der junge Mann habe sich durch das Auslachen erniedrigt gefühlt. Er hatte Arrest und einen Trainingskursus für den nicht vorbestraften Täter als erzieherische Maßnahmen vorgeschlagen. Das Gericht berücksichtigte im Urteil die schweren Verletzungen.

(bil)
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