Stadt Kempen 55-Jähriger muss für falsche Aussage vor Gericht 1500 Euro Strafe zahlen

Stadt Kempen · Das Krefelder Amtsgericht hat jetzt einen 55-jährigen Kempener wegen falscher uneidlicher Aussage im Rahmen eines Prozesses zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro verurteilt.

Der Mann hatte als Zeuge bei einer Verhandlung im Februar 2014 die Unwahrheit gesagt. Es ging damals um den Diebstahl eines Kompressors. Der war aus einem Gewächshaus entwendet und anschließend per Internet versteigert worden.

Der Kempener hatte zuvor an einer Begehung des Gewächshauses teilgenommen. Dessen Besitzer, ein Ehepaar aus Willich, wollten das Gebäude abreißen lassen und suchten dafür eine entsprechende Firma. Der Kempener begleitete damals einen Bekannten, der den Eheleuten anbot, den Abriss zu übernehmen.

Anfang 2014 sagten sowohl der 55-Jährige als auch sein Bekannter, der auf der Anklagebank saß, vor Gericht aus, dass die beiden Besitzer des Gewächshauses geäußert hätten, dass alle Sachen aus dem Gebäude, also auch jener Kompressor, "weg" könnten. Deshalb habe sich der Bekannte das Gerät, als das Ehepaar im Urlaub war, geholt und im Anschluss verkauft. Der damalige Richter schenkte diesen Ausführungen allerdings keinen Glauben und verhängte eine Freiheitsstrafe. Die bestohlenen Eheleute hatten immer betont, dass sie bei jener Begehung nie erwähnten, dass die Sachen aus dem Gewächshaus nicht mehr benötigt würden. "Da gab es neben dem Kompressor zum Beispiel noch Fahrräder, diverses Werkzeug sowie einen Rasenmäher. Und das alles wollten wir behalten. Es ging nur darum, das Gebäude abreißen zu lassen", erklärte der 57-jährige Ex-Besitzer des Gewächshauses. Die Richterin glaubte ihm und seiner Frau und stellte daher fest, dass der Kempener eindeutig vor Gericht falsch ausgesagt habe. Daher sei eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro angemessen.

(sste)
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