Kamp-Lintfort Sechs Jahre Haft für Kindesmissbrauch

Kamp-Lintfort · Die Auswärtige Große Strafkammer des Klever Landgerichts hat einen Kamp-Lintforter wegen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte zugegeben, sich mehrfach an seiner Stieftochter vergangen zu haben.

Zwischen Juni 2012 und Januar 2015 hatte der heute 45-Jährige wiederholt die Gelegenheit genutzt, sich dem Mädchen zu nähern. Meist war die Mutter arbeiten, wenn die Übergriffe stattfanden. Nur bei der letzten Tat war sie im Haus und hatte etwas bemerkt, das ihr seltsam vorkam. Als sie später die Tochter darauf ansprach, kam heraus, dass der Stiefvater sie schon seit ihrem elften Lebensjahr missbrauchte. Das bestätigte die heute 15-Jährige vor Gericht. Ihre Aussage war nötig, weil der Angeklagte nur ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Nach dessen Schilderung sollte es das Mädchen gewesen sein, das sich dem Stiefvater näherte. Er habe sich zu ihr hingezogen gefühlt und nichts dagegen machen können, sagte er.

Das Gericht kam zu einem anderen Ergebnis. Die Schülerin habe die Vorfälle glaubhaft geschildert, ihre Angaben seien nachvollziehbar und stimmig. Man könne nicht davon ausgehen, dass die Initiative von dem Mädchen ausging. Auch habe sich nicht bestätigt, dass sie die Annäherungen wortlos und ohne Gegenwehr akzeptierte. Es handele sich um eine besondere Gefährdung des Kindeswohls, stellte der vorsitzende Richter fest. Weil der Angeklagte ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt habe, habe er sie einer erheblichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Außerdem habe er nicht nur das Vertrauen des Kindes, sondern auch das der Mutter ausgenutzt. Die war völlig ahnungslos.

Zunächst lief alles gut. Die Frau hatte eigene Kinder mit in die Ehe gebracht, um die der Angeklagte sich kümmerte, wenn sie arbeitete. Der Mann habe sich gut in die Familie eingefügt. Die Frau habe nicht ahnen können, was während ihrer Abwesenheit im Keller, im Kinderzimmer oder auch im Vorratsraum geschah. Dennoch mache sie sich Vorwürfe. Der Kamp-Lintforter habe das Mädchen sogar in einem Fall davon überzeugt, seine Lügen zu unterstützen. Der Ehefrau erklärte er eine Verletzung im Intimbereich, die er beim Versuch der Vergewaltigung selber erlitt, mit dem Sturz auf einen Spaten.

Tochter und Mutter benötigen immer noch psychologische Hilfe, um das Geschehen zu verarbeiten. Obwohl der Angeklagte immer Alkohol getrunken hatte, wenn er sich an dem Mädchen verging, muss er nicht in eine Entziehungsanstalt. Dem hatte ein Sachverständiger zwar zugestimmt, das sah das Gericht allerdings anders. Trotz des massiven Alkoholproblems müsse man nicht davon ausgehen, dass der 45-Jährige auch in der Zukunft Kinder missbraucht, wenn er betrunken ist. Eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, die sich strafmildernd auswirke, sei nicht anzunehmen.

Der Prozess war bereits im April gestartet und kurz darauf vertagt worden. Der Kamp-Lintforter hatte damals ein Geständnis im Sinne der Anklage angekündigt, dann aber doch das Mädchen für die Taten mitverantwortlich gemacht. Die Stieftochter konnte jedoch nicht mehr kurzfristig geladen werden.

Das Gericht hielt dem 45-Jährigen seine Entschuldigung bei Mutter und Tochter zu Gute. Außerdem sei sein Teilgeständnis positiv zu werden. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt. Die Verteidigung hielt vier Jahre und sechs Monate sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für angemessen.

(RP)
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