Kamp-Lintfort/Moers Mit Porsche, ohne Führerschein

Kamp-Lintfort/Moers · Pädagoge muss 200 Euro Strafe zahlen. Keine Beweise für Urkundenfälschung.

Ein Diplompädagoge ohne Führerschein sauste mit seinem Porsche durch Kamp-Lintfort und wurde geblitzt. Jetzt musste sich der 50-Jährige vor dem Moerser Amtsgericht verantworten. Er wurde wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Geldstrafe verurteilt.

Da halfen alle Beteuerungen des redegewandten Akademikers nichts: Das Gericht glaubte den Zeugen. Die ließen das Alibi des Mannes platzen. Der Pädagoge hatte angegeben, der Porsche sei genau vier Tage, bevor er geblitzt wurde, schon verkauft gewesen. Es müsse der neue Besitzer gewesen sein, der auf dem undeutlichen Foto zu erkennen sei. Einer der Männer der geholfen hatte, den Wagen nach dem Kauf nach Süddeutschland zu bringen, bestritt das. Er wisse ganz genau, dass er und ein Begleiter den Porsche erst fast zehn Tage später, als vom Angeklagten angegeben, abgeholt hatten. Das könne er daran festmachen, weil einen Tag zuvor einen Unfall mit einem anderen Wagen gegeben habe. Außerdem könne es keinesfalls ein Feiertag gewesen sein, wie behauptet. Er wisse, dass er nach der Rückkehr noch im Supermarkt war. Ganz sicher sei er auch, dass der Käufer wegen eines Bußgeldes keine falschen Angaben machen würde. "Der hätte die 20 Euro mit Sicherheit bezahlt, wenn er geblitzt worden wäre." Richterin und Staatsanwaltschaft sahen den Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein gegen den 50-Jährigen als erwiesen an.

Weitaus mehr Kopfzerbrechen machte es ihnen, ob der Angeklagte, der zur Tatzeit als Sozialarbeiter beschäftigt war, sich mit einer falschen Unterschrift ein Alibi beschaffen wollte. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass er die Unterschrift eines psychisch kranken Mannes gefälscht habe, den er betreute. Damit habe er vortäuschen wollen, dass er zu der Zeit, als er geblitzt wurde, nicht am Steuer gesessen haben könne, weil er den Hilfsbedürftigen unterstützte. "Das ist nicht besonders sozial", urteilte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Hier fehlten aber objektive Beweismittel. Der Betreute hatte zwar Flugtickets vorgelegt, nach denen er zur Zeit der Unterschrift mehrere Monate im Ausland war. Genau erinnern wollte er sich aber nicht mehr. Das Gericht sprach den Angeklagten im Zweifel vom Vorwurf der Urkundenfälschung frei. Statt der zuvor per Strafbefehl verhängten 2700 Euro muss er jetzt nur noch 200 Euro zahlen. Damit wurde auch berücksichtigt, dass der 50-Jährige wieder studiert und ein geringes Einkommen hat. Er selber beantragte einen Freispruch. Seinen Unmut über die Verhandlungsführung brachte er zum Ausdruck, indem er wiederholt die Richterin unterbrach und die Verhörmethoden der Staatsanwaltschaft als dilettantisch bezeichnete.

(bil)
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