Kamp-Lintfort Freispruch: Schlägerei kann nicht nachgewiesen werden

Kamp-Lintfort · Wie es vor einem Jahr dazu kam, dass der Vorbeter einer Moschee in Kamp-Lintfort einen mehrfachen Nasenbruch erlitt, sollte jetzt das Rheinberger Amtsgericht klären. Nach der Hauptverhandlung konnte die Richterin aber nicht mit Sicherheit feststellen, dass ein Vereinsmitglied den 46-Jährigen tatsächlich angriffen hatte, um ihn zu verletzen. Weil Zweifel blieben, wurde der Angeklagte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Rheinberg freigesprochen.

Es war im Mai 2015, als der Imam mit einem dreifachen Nasenbruch, einer Gehirnerschütterung und einer Rippenprellung im Krankenhaus aufgenommen wurde und operiert werden musste. Er sei an dem Abend aus der Moschee gekommen, da sei der Angeklagte gekommen, schilderte er. Auf seine Begrüßung habe der andere nicht reagiert, sondern ihm einen Faustschlag ins Gesicht verpasst.

Mehrere Schläge folgten. Auch eine Todesdrohung sei gefallen. Im Vorfeld habe es verbalen Streit gegen. Der Angeklagte sei mit einer Entscheidung nicht einverstanden gewesen. Es sei darum gegangen, ob ein älterer Mann vorübergehend im Vereinsheim schlafen dürfe.

Der Angeklagte schilderte die Vorgeschichte aus seiner Sicht. Er sei an einem Morgen zum islamischen Kulturverein gekommen, und der Rentner sei dort eingeschlossen gewesen. Zum einen sei er darüber wütend gewesen, dass der Rentner keinen Schlüssel bekommen habe, zum anderen, dass die Vereinsmitglieder dem Mann keine Bleibe gesucht hätten. Besonders der Imam habe sich zu wenig engagiert. Außerdem habe er über seine Befugnisse hinweg agiert, befand er. Bei dem Zusammentreffen mit dem 46-Jährigen am Abend habe dieser sich dann als Chef aufgespielt. "Er hat mich am Kragen gepackt und gegen die Wand geschubst", sagte der 32-Jährige vor Gericht. Dabei habe er ihn wohl in einer Art Abwehrbewegung geschlagen. Zwar passte die Fülle der Verletzungen kaum zu einer Abwehrbewegung, das Gericht sah die Schuld des Angeklagten aber nicht als zweifelsfrei erwiesen an.

Er wurde freigesprochen. Die Beteiligten hatten bereits nach dem Vorfall beschossen, sich nun gegenseitig mit Respekt zu behandeln.

(bil)
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