Kamp-Lintfort Dieb droht mit Elektroschocker - Gericht verhängt Haftstrafe

Kamp-Lintfort/Moers · Strafkammer verurteilt 23-jährigen Kamp-Lintfort wegen Diebstahls mit Waffen zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis.

Die große Strafkammer des Moerser Amtsgerichts hat einen Mann aus Kamp-Lintfort wegen Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit versuchter Nötigung verurteilt. In die Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten wurden zwei Strafbefehle einbezogen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 23-Jährige im vergangenen Jahr ein Mischpult entwendet hatte, nachdem er den Besitzer mit einem Elektroschocker aus der Wohnung vertrieben hatte. Das Opfer hatte zwar Schwierigkeiten, die Tat zeitlich einzuordnen und sich an Einzelheiten zu erinnern, dennoch überzeugte der 42-Jährige, dass er das Mischpult keinesfalls freiwillig herausgegeben habe. Er habe mit dem Angeklagten zuvor eine mündliche Vereinbarung über den Verkauf getroffen, sagte der Hobby-DJ. Der Angeklagte habe die 800 Euro in Raten zahlen wollen.

Als der Angeklagte mit zwei Unbekannten und einem Elektroschocker in der Hand zu ihm kam, habe er aber nicht einmal ein Viertel des Kaufpreises abgestottert. An dem Abend machte der 42-Jährige gerade mit einigen Bekannten in seiner Wohnung in Moers Musik. "Er stellte sich neben mich und faselte was von Geld zurück", erzählte der Zeuge. Allerdings habe der Angeklagte 300 Euro gefordert, obwohl er so viel noch gar nicht bezahlt habe. "Dann fuchtelte er mit einem Elektroschocker durch die Gegend", berichtete der Moerser. "Weißt du, mit wem du es zu tun hast?", habe der andere drohend gesagt. Der 42-Jährige sagte aus Angst, er werde das Geld holen und rief von einer gegenüberliegenden Tankstelle aus die Polizei. Als er mit den Beamten zurückkehrte, waren die Täter schon verschwunden. Das Mischpult samt Zubehör hatten sie mitgenommen.

Das bestätigten weitere Zeugen. Ein 37-Jähriger, der sich in der Wohnung in Moers aufgehalten hatte, berichtete, dass es zunächst eine Diskussion um Geld gegeben habe. Den genauen Wortlaut wisse er nicht mehr, die Situation sei aber bedrohlich gewesen. "Plötzlich zieht er einen Elektroschocker", sagte er über den Angeklagten. Er selber habe mit einem weiteren Gast regungslos auf der Couch gesessen, man habe "ein Zündeln" gehört. Dann habe der Angeklagte gedroht, "die Sachen wegzunehmen", wenn er kein Geld erhalte. Er selbst sei nicht bedroht worden, man habe ihn aber nachdrücklich aufgefordert, auf dem Sofa sitzen zu bleiben. Der 42-Jährige habe dann eingewilligt Geld zu holen und die Wohnung verlassen. "Dann haben die die Sachen gepackt und weg waren sie!"

Die beiden unbekannten Mittäter hätten zuvor allerdings noch ihre Spuren beseitigt. Sie schütteten den Inhalt des Aschenbechers in die Toilette und wischten ihre Fingerabdrücke ab. Dann sollte der 37-Jährige den Aschenbecher in die Hand nehmen, damit seine Spuren darauf zu erkennen sind.

Der Kamp-Lintforter verteidigte sich vor Gericht damit, er habe nicht gewusst, dass er keinen Anspruch auf das Mischpult hatte. Außerdem habe der Verkäufer nicht alle Raten berücksichtigt und habe ohnehin falsche Angaben bei der Polizei gemacht. Die Zahlungen habe er sich allerdings nicht quittieren lassen. Auch einen schriftlichen Vertrag habe es nicht gegeben. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

(bl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort