Kamp-Lintfort 31-Jähriger fährt wiederholt ohne Führerschein

Kamp-Lintfort · Der Angeklagte gab vor, er habe seinen Hund zum Gassi-Gehen fahren müssen. Amtsgericht verhängt Geldstrafe.

Gäbe es einen Preis für schlechte Ausreden vor Gericht, hätte ein 30-Jähriger, der wiederholt ohne Führerschein im Auto erwischt wurde, sicherlich gute Chancen: Er habe mit dem Hund zum Gassi-Gehen fahren müssen, erklärte er der Richterin. Mit dieser Erklärung konnte der Angeklagte das Gericht allerdings nicht von der Notwendigkeit einer Autofahrt ohne Führerschein überzeugen. Auch der Zusatz, dass der Hund quengelig gewesen sei und er deshalb keine öffentlichen Verkehrsmittel habe nutzen können, brachte ihn nicht weiter. Ein letztes Mal noch versuchte es der 30-Jährige: "Ich habe einen großen Hund, und der war wirklich unausstehlich an dem Tag. Das wollte ich anderen Fahrgästen wirklich nicht zumuten." Also habe er in Kamp-Lintfort den BMW seiner Mutter genommen, den Hund hineingesetzt und sei losgefahren. Kurz darauf sei er in eine Polizeikontrolle geraten. Die Richterin blieb hart: "Das scheint mir nicht so eine ganz notwendige Fahrt gewesen zu sein", kommentierte sie das wenig überzeugende Motiv des Angeklagten.

Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft meinte: "Die Fahrt war Quatsch!" Auch aus anderen Gründen habe er sich nicht ans Steuer setzen dürfen: Dem heute 30-Jährigen wurde schon 2007 die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er unter Cannabis-Einfluss erwischt worden war. Nach bestandener Medizinisch-Psychologischer Untersuchung durfte er zwar wieder fahren, wurde aber kurz darauf bei einer Alkoholfahrt gestoppt. Der Führerschein wurde erneut entzogen. Den hatte er im Januar noch nicht zurück, als er in Kamp-Lintfort erneut unter Cannabis-Einfluss im Auto erwischt wurde und falsche Personalien angab. Das Rheinberger Amtsgericht verhängte jetzt eine Geldstrafe von 2700 Euro und eine Führerscheinsperre von weiteren zwölf Monaten. Der Wiederholungstäter war zuvor per Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden und hatte Einspruch eingelegt.

Warum der Angeklagte aus Kamp-Lintfort mit dem Hund nicht einfach zum nächsten Grünstreifen lief, sondern ein weiter entferntes Ziel wählte, blieb offen.

(RP)
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