Kaarst Warum der Kämmerer nach Karlsruhe blickt

Kaarst · Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer wird sich auch auf den Kaarster Haushalt auswirken.

 Kämmerer Stefan Meuser rechnet frühestens im Mai mit einer Entscheidung der Richter.

Kämmerer Stefan Meuser rechnet frühestens im Mai mit einer Entscheidung der Richter.

Foto: lber

Es ist eine Entscheidung von großer Tragweite, über die die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe beraten: die für Kommunen wichtige Grundsteuer. Längst hätte sie auf eine neue Grundlage gestellt werden sollen. Aber die Länder waren sich uneinig, der Bundestag ließ eine Vorlage des Bundesrats liegen. Jetzt befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, ob die Berechnungsgrundlagen gegen das Grundgesetz verstoßen.

"Aber wir rechnen frühestens im Mai mit einer Entscheidung der Richter", sagt der städtische Kämmerer Stefan Meuser. Die Grundsteuer sei nach Gewerbe- und Einkommenssteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Stadt. "In Kaarst sind das rund 6,5 Millionen Euro Erträge pro Jahr", so Meuser. Rund 14.000 Grundsteuerbescheide verschicke die Stadt jährlich. Ohne die Grundsteuer A und B ließe sich der Haushalt wohl nicht mehr auskömmlich finanzieren.

Zur Erklärung: Der sogenannte Einheitswert, der die Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer darstellt, stammt in den westlichen Bundesländern aus dem Jahr 1964. Eigentlich hätten die Werte alle sechs Jahre angepasst werden sollen. Das ist jedoch nicht geschehen. Deshalb kann es sein, dass in einer Stadt für ein neues Haus eine deutlich höhere Grundsteuer fällig wird als für ein altes Haus in vergleichbarer Lage und Größe.

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung für verfassungswidrig, weil sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetztes (Artikel 3, Absatz 1) verstoßen. "Die kommunalen Spitzenverbände haben immer wieder auf die Problematik hingewiesen. Es ist ärgerlich, dass der Gesetzgeber nicht früher aktiv geworden ist", so Meuser. Die Werte aus dem Jahr 1964 würden nicht mehr abbilden, was Grundstücke und Gebäude heute wert sind, so der Kämmerer weiter. "Die Wertentwicklung wird nicht berücksichtigt. Denn heute kann ein Grundstück viel mehr wert sein, weil sich die Stadt entwickelt hat und es in einer guten Wohngegend liegt", erklärt er. Meuser rechnet nicht damit, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer sofort komplett kippt. "Ich gehe davon aus, dass der Gesetzgeber aufgefordert wird, sie zu reformieren, um die Besteuerung gerechter zu machen", sagt er. Er ist sicher, dass es lange Übergangsfristen geben wird. "Die Umstellung ist ein sehr großer Verwaltungsaufwand", stellt er fest. Der müsse allerdings nicht von der Stadt erledigt werden. Sie bekäme dann Vorgaben vom Bund. "Tatsächlich umgesetzt werden könnte eine Reform aber wohl erst in zehn bis zwölf Jahren", schätzt er.

Meuser betont, dass es nicht um Mehreinnahmen für die Kommunen geht. "Verringerung und Steigerung der Abgaben würden sich etwa die Waage halten", ist Meuser sicher. Für den einzelnen Steuerzahler könne die Differenz allerdings erheblich sein. Wie auch immer eine mögliche Reform der Grundsteuer aussehen mag: "Uns ist wichtig, dass die Steuer bleibt. Ohne könnten wir unseren Verpflichtungen nicht nachkommen."

(NGZ)
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