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Kaarst Teilerfolg für "Kaarster Fellnasen-Freunde"

Kaarst · Rat entschied, Besitzern von Listenhunden zu ermöglichen, ihre Tiere von erhöhter Steuer befreien zu lassen. Es gibt aber Ausnahmen.

 Hunde wie American Staffordshire Terrier sind von der Änderung der Hundesteuersatzung ausgenommen.

Hunde wie American Staffordshire Terrier sind von der Änderung der Hundesteuersatzung ausgenommen.

Foto: Moll Jürgen

Seit Monaten kämpfen Jacqueline Schalasta und ihre Mitstreiter von den "Kaarster Fellnasen-Freunden" gegen die erhöhte Hundesteuer für sogenannte Listenhunde um rund 100 Prozent. Die Verwaltung hatte mit der erhöhten Steuer das Ziel verbunden, die abstrakt durch das Halten solcher Tiere ausgehenden Gefahren dauerhaft einzugrenzen. Mit der Entscheidung des Stadtrates am Donnerstag haben die Gegner nun einen Teilerfolg erzielt. Denn die Listenhunde eins bis vier - die Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier - können nicht auf eine Befreiung von der erhöhten Steuer hoffen. Der Stadtrat folgte einem Antrag der CDU, der diese Hunde ausnimmt.

"Im Antrag der CDU werden 13 Rassen aufgelistet, aber nur für die Nummern fünf bis 13 soll eine Reduzierung des Steuersatzes anerkannt werden. Die Zucht dieser Tiere sollte grundsätzlich untersagt und nicht uns im Stadtrat der Schwarze Peter zugeschoben werden", merkte FWG-Chef Josef Karis in der Diskussion des Rates an. "Das Land hat für Listenhunde eins bis vier bereits ein Zuchtverbot erlassen. Wir reden hier steuerrechtlich", erklärte Kämmerer Stefan Meuser.

Auch FWG und SPD hatten Anträge zum Thema Hundesteuer gestellt. Sie wollten Herabsetzungsmöglichkeiten erarbeiten. Die SPD zog ihren Antrag aber zurück und schloss sich dem der CDU an. "Das Problem liegt meist am anderen Ende der Leine", merkte Anneli Palmen an. Christof Rausch (AfD) forderte eine Rederecht für Jacqueline Schalasta. Die folgte der Diskussion aufmerksam und hatte bereits zu Beginn der Sitzung die Frage gestellt, ob der CDU in ihrem Antrag ein Fehler unterlaufen sei, weil vier Rassen von den erhöhten Steuerzahlungen ausgenommen werden. "Sie versteht mehr von dem Thema als wir", so Rausch. Bürgermeisterin Ulrike Niehaus wies auf die Geschäftsordnung des Rates hin, die ein Rederecht für Bürger nicht vorsieht. "Das Thema wurde in den Ausschüssen diskutiert, und die Ratsmitglieder haben sich ausführlich damit befasst. Deshalb ist ein Beschluss möglich", so Nienhaus.

"Wir klassifizieren Hunde, die vor Schafen abhauen als Kampfhunde. Solche Tiere sollten nicht mit einer überhöhten Steuer bestraft werden", sagte Josef Karis. Der CDU-Fraktionschef, Lars Christoph, wies darauf hin, dass der Antrag seiner Fraktion den Vorgaben des Landeshundegesetzes entspreche. "Wir bleiben bei unserem Antrag", stellte er klar. Anja Rüdiger (UWG) unterstrich: "Der Antrag der CDU ist sehr gut. Die ausgeschlossenen Hunderassen zeigen aggressives Beißverhalten. Wenn sie einmal zubeißen, lassen sie nicht mehr los. Der Angst des Bürgers muss man entgegenkommen."

Der CDU-Antrag wurde bei der folgenden Abstimmung angenommen. Außer für die genannten Rassen kann nun ein normaler Hundesteuersatz für Listenhunde beantragt werden, sofern nachgewiesen ist, dass von den Tieren keine Gefahr ausgeht.

(NGZ)
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