Kaarst Taxis fahren immer öfter Patienten

Kaarst · Für viele Taxi-Unternehmer werden Hol- und Bringfahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus zum zweiten Standbein. Gerade im älter werdenden Kaarst erscheint das als lohnendes Geschäftsmodell. Die Rechnung zahlt die Krankenkasse.

 Wann eine Taxifahrt zum Arzt von der Krankenkasse bezahlt wird, legt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest.

Wann eine Taxifahrt zum Arzt von der Krankenkasse bezahlt wird, legt eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses fest.

Foto: Andreas Endermann

Für Taxi-Unternehmen ist Kaarst ein hartes Pflaster. War es eigentlich immer schon. Denn: Das klassische Nachtgeschäft mit Menschen, die regelmäßig erschöpft vom Tanzen und Feiern in das nächste wartende Fahrzeug wanken, ist in der 42.000-Einwohner-Stadt de facto nicht existent. Auch deshalb setzen Taxi-Unternehmer seit einiger Zeit verstärkt auf Krankenfahrten. Unternehmer Steven Sürder aus Grevenbroich hat zu diesem Zweck vor gut einem Monat eine zweite Zentrale an der Neusser Straße in Kaarst eröffnet. Mit seinen Mietwagen bietet er zwar auch herkömmliche Touren an. "Die Krankenfahrten", sagt er, "machen inzwischen aber 50 Prozent unseres Tagesgeschäfts aus."

Bei diesen Fahrten bleibt der klassische Taxameter aus. "Abgerechnet wird direkt mit den Krankenkassen. Es werden entsprechende Verträge mit den Kassen geschlossen", erklärt Sürder. Zu den Kunden gehören vor allem Erkrankte, die zwar gehfähig sind, aber zu Behandlungen wie Strahlentherapie, Dialyse oder ambulanten Operationen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Die Fahrten führen dabei häufig ins Umland, zum Beispiel nach Köln, Düsseldorf oder Mönchengladbach.

Dass Krankenfahrten zu einem immer wichtigeren, für viele Unternehmen sogar existenzsicherenden Standbein geworden sind, kann auch Tanja Lesmeister bestätigen. Auch sie spricht von einem Geschäftsanteil von 50 Prozent. Ihre Familie ist seit 30 Jahren im Raum Neuss/Kaarst/Korschenbroich im Taxi- und Mietwagengeschäft tätig. In Kaarst betreiben die Lesmeisters das "Taxi Holzbüttgen", neben "Taxi Kaarst" eine der großen Taxizentralen.

"Wir haben uns schon vor längerer Zeit darauf spezialisiert, Patienten zu Arztpraxen und in Krankenhäuser zu bringen und abzuholen", sagt Lesmeister. "Auf diesen Service legen wir großen Wert. Das bedeutet unter anderem auch, dass unsere Fahrer die Kunden bis ins Wartezimmer begleiten und dass sie Bescheid wissen, dass beispielsweise ein Demenz-Patient unbedingt an der festgelegten Adresse abgesetzt werden muss, auch, wenn er während der Fahrt etwas anderes sagt."

"Taxi Holzbüttgen" verfügt zudem über zwei Spezialtransporter für Rollstühle. "Für uns ist auch klar, dass wir Tiere - vor allem Blindenhunde - immer mitnehmen", sagt Lesmeister. "Es gibt aber tatsächlich Kollegen, die Hund und Halter, wahrscheinlich aus Bequemlichkeitsgründen, am Straßenrand stehen lassen."

Wann eine Taxi-Fahrt zum Arzt oder ins Krankenhaus von der Krankenkasse bezahlt wird, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenhäuser in einer Richtlinie fest. "Voraussetzung", sagt Sigrid Averesch vom Verband der Ersatzkassen (vdek) in Düsseldorf, "ist auf jeden Fall eine ärztliche Verordnung, in der auf die zwingende medizinische Notwendigkeit hingewiesen wird. Im Zweifelsfall würde ich aber immer dazu raten, vorher bei der Krankenkasse nachzufragen."

(NGZ)
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