Kaarst/Viersen Strafbefehl nach Kart-Unfall

Kaarst/Viersen · Nach dem tödlichen Unfall des zehnjährigen Jonas aus Kaarst auf einer Kartbahn in Niederkrüchten vor anderthalb Jahren soll der Betreiber nun 27 000 Euro Strafe zahlen. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl ausgestellt.

Das Amtsgericht Viersen hat gegen den Betreiber der Go-Kartbahn in Niederkrüchten, auf der ein zehnjähriger Kaarster Junge vor anderthalb Jahren gestorben ist, wegen fahrlässiger Tötung einen Strafbefehl in Höhe von 27 000 Euro erlassen. Laut Staatsanwaltschaft Mönchengladbach ist der Mann Schuld am Tod des zehn Jahre alten Schülers. Der Gymnasiast war zusammen mit Freunden auf der Kartbahn gefahren und tödlich verunglückt.

Unsicherer Reifenstapel

Rückblick: Der 27. September 2008 war ein warmer Herbsttag, der zehnjährige Jonas aus Kaarst hatte sich wohl schon lange auf einen Besuch auf einer Go-Kart-Bahn gefreut. Seine Mutter wollte ihm diesen Wunsch erfüllen. Zusammen mit mehreren Schulfreunden machte sie sich mit Jonas auf den Weg nach Niederkrüchten, zur Outdoor-Kartbahn am "Raderberg", direkt an der A 52, unmittelbar an der deutsch-holländischen Grenze. Mit seinem Leih-Kart hatte Jonas bereits mehr als 20 Runden gedreht, als der Zehnjährige plötzlich in der dritten Kurve des 870 Meter langen Parcours die Gewalt über sein Fahrzeug verlor und von der Strecke abkam.

"Der Junge fuhr zunächst in einen Reifenstapel", so Gerichtssprecherin Sybille Koch, "er durchbrach diesen Reifenstapel, schoss anschließend einen kleinen Erdwall hinauf, hob dann wie auf einer Rampe ab, überschlug sich und erlitt tödliche Verletzungen." Während für den Schüler jede Hilfe zu spät kam, mussten seine Mutter und seine Freunde von Notfallseelsorgern psychologisch betreut werden.

Inzwischen steht für die Staatsanwaltschaft fest, dass der tödliche Unfall hätte verhindert werden können — wenn der Betreiber der Kartbahn, Heinz K., die gängigen Sicherheitsvorschriften befolgt hätte. "Insbesondere der Reifenstapel war laut Staatsanwaltschaft nicht ausreichend gesichert", so Justizsprecherin Koch, "die Reifen hätten miteinander verbunden sein müssen, dann hätte der Junge den Stapel auch nicht durchbrechen können." So aber sei das Kart weitergefahren, habe abgehoben und sich überschlagen. Eigentlich hätte Jonas nach seinem Unfall in dem Reifenstapel zum Stehen kommen müssen — doch genau das war nicht geschehen.

Für die Ermittler der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach liegt damit ein Fall von fahrlässiger Tötung vor. "Wir haben deshalb einen Strafbefehl beantragt", so Sprecher Peter Aldenhoff, "der Kart-Bahnbetreiber soll zu einer Geldstrafe von 27 000 Euro verurteilt werden." Das Amtsgericht Viersen hat Heinz K. diesen Strafbefehl inzwischen auch zugestellt, reagiert hat er darauf noch nicht. "Er kann dagegen Widerspruch einlegen", so Justizsprecherin Sybille Koch. Sollte der Go-Kartbahn-Betreiber die Strafe akzeptieren, wäre der tödliche Unfall des Kaarster Schülers zumindest strafrechtlich abgeschlossen.

(NGZ)
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