Kaarst Stadt: Rewe baut später als gedacht

Kaarst · Die Baugenehmigung für den neuen Supermarkt auf dem Berliner Platz ist noch immer nicht erteilt. In einer Bürgeranfrage fordern die Projektgegner von der Stadt jetzt Auskunft über die Gründe und den aktuellen Zeitplan.

 Das Grundstück auf dem Berliner Platz, auf dem der Supermarkt entstehen soll, ist nicht an die Investoren - die Gebrüder Winterling aus Kaarst - verkauft worden. Stattdessen wurde ein Erbbaurecht übertragen. Die Stadt bleibt damit Eigentümerin. Die Politik hatte darüber im März und April kurzfristig entschieden.

Das Grundstück auf dem Berliner Platz, auf dem der Supermarkt entstehen soll, ist nicht an die Investoren - die Gebrüder Winterling aus Kaarst - verkauft worden. Stattdessen wurde ein Erbbaurecht übertragen. Die Stadt bleibt damit Eigentümerin. Die Politik hatte darüber im März und April kurzfristig entschieden.

Foto: Lothar Berns

Um Büttgens größte Baustelle gibt es weiter Verwirrung. "Wir bauen für Sie!" steht seit Anfang Juli unübersehbar auf dem Bauschild am Berliner Platz. So weit, wie es die große Holztafel suggeriert, ist das Projekt "Supermarktneubau" allerdings noch nicht. Die Stadt Kaarst hat die Baugenehmigung nach wie vor nicht erteilt. Den Bauantrag haben die Investoren, die Gebrüder Winterling aus Kaarst, bereits Anfang Juni gestellt. Es fehle noch ein technischer Nachweis, hatte Stephan Adams aus dem Bürgermeisterbüro vor gut einer Woche im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt. Die vorbereitenden Arbeiten im Hintergrund liefen aber, eine Verzögerung im Gesamtablauf gebe es bislang nicht.

Das sieht die Bürgerinitiative "WIR in Büttgen" anders und hat eine von sechs Mitgliedern unterzeichnete Bürgeranfrage an den Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrs- beziehungsweise an den Bau- und Umweltausschuss zur Eigentumssituation auf dem Baugrundstück jetzt um eine Anfrage zum Stand des Baugenehmigungsverfahrens und zum derzeit geplanten Fertigstellungs- und Eröffnungstermin ergänzt.

 Das Grundstück auf dem Berliner Platz, auf dem der Supermarkt entstehen soll, ist nicht an die Investoren - die Gebrüder Winterling aus Kaarst - verkauft worden. Stattdessen wurde ein Erbbaurecht übertragen. Die Stadt bleibt damit Eigentümerin.

Das Grundstück auf dem Berliner Platz, auf dem der Supermarkt entstehen soll, ist nicht an die Investoren - die Gebrüder Winterling aus Kaarst - verkauft worden. Stattdessen wurde ein Erbbaurecht übertragen. Die Stadt bleibt damit Eigentümerin.

Foto: Berns

Zur Erklärung: Für die geplante neue Rewe-Filiale mit 1200 Quadratmetern Verkaufsfläche ist der westliche Bereich des Berliner Platzes festgelegt. Im Dezember, bei der Verabschiedung des Bebauungsplans, hatte die Verwaltung dem Stadtrat einen straffen Zeitplan vorgelegt: Das Bauantrags- und Genehmigungsverfahren sollte von Februar bis März über die Bühne gehen, die Bauarbeiten von April bis September. Eine Fertigstellung und Eröffnung war für Oktober dieses Jahres anvisiert. Das Bauschild der Firma Rewe besagt nunmehr: Baubeginn im Herbst 2015, Markteröffnung im Sommer 2016. Von einer nicht stattfindenden Verzögerung im Gesamtablauf, folgern die Antragsteller, könne also keine Rede sein. Vielmehr sei, wenn man der Aussage des Bauschilds Glauben schenke, bereits jetzt eine Verzögerung von einem Dreivierteljahr eingetreten. Die Stadt, heißt es, solle den konkreten Zeitplan und die Gründe für die Verzögerung - seitens der Stadt oder des Investors - deshalb offenlegen. Schließlich sei die Baugenehmigung speziell für die Anlieger von Bedeutung, da erst ihre Erteilung in die Lage versetzte, Rechtsmittel zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten.

 Seit Anfang Juli steht das Bauschild der Firma Rewe.

Seit Anfang Juli steht das Bauschild der Firma Rewe.

Foto: Berns, Lothar (lber)

"Es ist offensichtlich, dass die Zeitaussagen vom August dieses Jahres mit früheren Zeitaussagen nicht übereinstimmen", sagt auch Bürgermeister Franz-Josef Moormann. Die Verwaltung bedauere alle eingetretenen Verzögerungen. Das Bauschild sei allerdings das Bauschild einer privaten Firma, die dessen Inhalt mit der Stadt nicht abzustimmen brauche und auch nicht abgestimmt habe. "Es dürfte der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen, dass Bauvorhaben häufig, aber nicht immer in dem zeitlichen Horizont abgewickelt werden können, in dem sie von Investoren geplant werden", sagt Moormann. Die Investoren würden für uneingeschränkt geeignet und engagiert gehalten. Die Aussage, dass es keine Verzögerung im Gesamtablauf gebe, habe sich auf den "fehlenden technischen Nachweis" bezogen.

(NGZ)
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