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Kaarst SPD: Verzicht auf Mitglied im Wahlausschuss

Kaarst · Am 18. Juni hatte der Rat beschlossen, dass dem Wahlausschuss elf Mitglieder angehören sollen. Der entsprechende Antrag kam vom Fünferbündnis, das sechs Mitglieder stellen wollte und so die CDU überstimmen konnte.

 Der Rat musste jetzt in den Sommerferien tagen.

Der Rat musste jetzt in den Sommerferien tagen.

Foto: lber

Moormann rief eine Sondersitzung des Rates ein und gab sofort zu: "Ja, es ärgert mich, dass wir zu dieser Sitzung einladen mussten." Aufgefallen sei die Rechtswidrigkeit des Beschlusses Stefan Eickels, der seit Jahren bei der Stadt für Wahlen zuständig ist. Die städtische Justiziarin Magdalena Kubiak hatte den Beschluss dann einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Bislang hat der Wahlausschuss noch nicht getagt, so dass die Korrektur möglich war. Einstimmig wurde beschlossen, dass der Wahlausschuss zehn ordentliche und zehn stellvertretende Mitglieder hat. Die SPD verzichtete auf eines von zwei Mitgliedern. Anja Weingram wurde als ordentliches Mitglied gestrichen, Matthias Jakob ist nicht mehr stellvertretendes Mitglied. Die Grünen nutzten die Sondersitzung, um als stellvertretendes Mitglied Marianne Michael-Fränzel und nicht mehr Stefan Neubauer zu benennen.

Zuvor gab es allerding noch eine Diskussion. Josef Karis (Zentrum) bemängelte: "In der Verwaltung arbeiten mindestens 15 Juristen, das hätte schon einem auffallen müssen." Und er beklagte die Kosten für die Sondersitzung. Moormann sprang seiner Verwaltung mit dem Hinweis bei, dass jeder bei der Stadt sein eigenes Aufgabengebiet habe. Immerhin habe mit Eickels ein städtischer Mitarbeiter den Fehler entdeckt. "Ich glaube, das passiert uns 2020 nicht mehr", sagte Moormann scherzend.

"Ich hatte eigentlich gedacht, dass die Juristen des Fünferbündnisses einen rechtlich korrekten Antrag stellen", meinte Marcel Schulze Bomke-Vossschulte (SPD), und der Bürgermeister übte Selbstkritik: "Da waren zwar viele, viele Menschen dran beteiligt, aber ein erfahrener Bürgermeister hätte es vielleicht auch im Kopf haben müssen - Irren ist menschlich."

Auch Anja Rüdiger (UWG) monierte: "Es ist nicht Aufgabe der ehrenamtlichen Politiker, sondern der Stadtverwaltung, so etwas zu wissen." Christof Rausch (Afd) hinterfragte die Entscheidung für die gesetzlich zulässige Höchstzahl, aber Elke Beyer (SPD) befand: "Jede Fraktion sollte mit einer Person vertreten sein. Und die Zahl Zehn spiegelt das Ergebnis der Kommunalwahl wieder."

(barni)
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