Kaarst Schulleiter auf Zeit am Büchner-Gymnasium

Kaarst · Seit August vergangenen Jahres führt Berthold Kummer die Geschäfte am GBG kommissarisch. Ein "echter" Nachfolger ist noch nicht in Sicht.

Das Georg-Büchner-Gymnasium (GBG) kennt kaum ein anderer Lehrer so gut wie er. Seit 33 Jahren unterrichtet Berthold Kummer an Kaarsts erstem und bislang einzigem Ganztagsgymnasium Mathematik, Politik und Sozialwissenschaften. Das GBG war nach Studium und Referendariat die erste berufliche Station des Vorsters, an einer anderen Schule hat er nie gearbeitet. Es dort irgendwann einmal auf den "Chefsessel" zu schaffen, sei allein schon deshalb nicht der Plan gewesen, sagt der 61-Jährige. Schließlich schrieb das Schulgesetz bislang einen entsprechenden Stellenwechsel vor. Trotzdem ist Kummer heute Leiter "seiner" Schule.

Seit Beginn des vergangenen Schuljahres führt der bisherige stellvertretende Schulleiter die Geschäfte des Gymnasiums kommissarisch. Ein "echter" Nachfolger von Schulleiterin Gisela Saßmannshausen, die 2014 in den Ruhestand ging, ist bislang nicht in Sicht. Das Stellenbesetzungsverfahren bei der Bezirksregierung Düsseldorf läuft. Und läuft. Und läuft. Und läuft. Ein zeitlicher Rahmen, heißt es, sei nicht absehbar. "Dass es bei der Nachbesetzung von Schulleiterstellen zu Verzögerungen kommt, ist eigentlich nichts Ungewöhnliches", sagt Schuldezernent Sebastian Semmler. Für die Leitung des Georg-Büchner-Gymnasiums gab es allerdings bereits einen ausgeguckten Bewerber. Die Vorstellung im nicht-öffentlichen Teil des Schulausschusses war schon angesetzt, wurde dann aber wieder abgesagt. "Grund dafür", sagt Semmler, "war eine Konkurrentenklage".

Grundsätzlich läuft ein Stellenbesetzungsverfahren folgendermaßen: Die Bezirksregierung bereitet zunächst eine Ausschreibung vor und holt die laut Schulgesetz erforderliche Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers ein. Auch der Personalrat für Lehrkräfte wird daran beteiligt. Anschließend wird die Ausschreibung veröffentlicht. Der Bewerbungszeitraum liegt bei sechs Wochen. In einem Auswahlverfahren wird danach ein Bewerber ausgeguckt. Die übrigen erhalten eine sogenannte Konkurrentenbenachrichtigung über die Entscheidung. Dadurch bekommen sie die Möglichkeit, eventuell rechtliche Schritte einzulegen - die oben erwähnte Konkurrentenklage. So lange, bis die Stelle endgültig besetzt ist, übernimmt der stellvertretende Schulleiter die Schulleitung.

Berthold Kummer macht der neue, ungeplante Job Spaß - viel mehr jedenfalls als ursprünglich gedacht. "Da hängen zwar schon eine Menge Repräsentationsaufgaben dran", sagt er. Aber es gibt auch spannende praktische Herausforderungen - eine Schule lebt und entwickelt sich ja."

Offiziell als Schulleiter bewerben will sich der 61-Jährige trotzdem auch dann nicht, wenn das Schulgesetz die Bewerbungsvoraussetzungen lockert und es eine weitere Ausschreibung gibt. "Ich wäre bis dahin einfach zu alt", sagt er. "Eine Schule braucht schließlich eine gewisse Kontinuität."

(NGZ)
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