Kaarst Schützenbruderschaften unterzeichnen Kinderschutz-Vertrag

Kaarst · Das vor drei Jahren in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hält die öffentlichen Jugendhilfeträger an, Vereinbarungen zum Kindeswohl sowohl mit Einrichtungen, die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen und hierfür auch öffentliche Mittel erhalten, als auch mit Vereinen und Verbänden abzuschließen. Hintergrund des neuen Gesetzes war die Zunahme an Kindesmissbrauchsfällen - und Städte wie Kaarst sind davon nicht frei.

 Bei der Unterzeichnung im Rathaus (vorne, v. l.): die Brudermeister Volker Schöneberg (Holzbüttgen), Ludger Heintz (Büttgen), Thomas Schröder (Vorst), Matthias Urban (Driesch) und Claus Schiffer (Kaarst).

Bei der Unterzeichnung im Rathaus (vorne, v. l.): die Brudermeister Volker Schöneberg (Holzbüttgen), Ludger Heintz (Büttgen), Thomas Schröder (Vorst), Matthias Urban (Driesch) und Claus Schiffer (Kaarst).

Foto: stef

Die fünf Schützenbruderschaften sind von sich aus im vergangenen Jahr an das Jugendamt herangetreten und konnten nun mit der Stadt die allererste Vereinbarung abschließen. Zur offiziellen Unterzeichnung waren beide Seiten voll des Lobes über den anderen. "Die Schützen sind die Ersten in der Stadt Kaarst, die dies zielführend auf den Weg gebracht haben", sagte der Erste Beigeordnete Sebastian Semmler. "Die meiste Arbeit hat das Jugendamt gemacht", fügte Holzbüttgens Brudermeister Volker Schöneberg an. "Unsere Anregungen konnten wir in den Ausfertigungen dann immer wiederfinden." Mit der Vereinbarung habe man etwas geschaffen, das für das Thema leicht zu handhaben sei, sagte Matthias Urban aus Driesch. Und Büttgens Brudermeister Ludger Heintz erklärte, dass in dem Zusammenhang vieles neu für ihn gewesen sei und ihn zum Nachdenken angeregt habe. Dem pflichtete der Kaarster Schützenpräsident Claus Schiffer bei: "Man geht irgendwie davon aus, dass Kaarst dieses Thema nicht betrifft. Aber jetzt haben wir erfahren, dass Kindesmissbrauch auch bei uns um die Ecke vorkommt."

Die Jugendschutzvereinbarung soll Mut aufbauen und die innere Bereitschaft stärken, genau hinzuschauen. "Der eigentlich gewinnbringende Faktor ist, dass die Bruderschaften dies in die Gesellschaft hineinstreuen", so Semmler. "Die Vereinbarung muss gelebt werden, sonst macht Kinderschutz keinen Sinn", ergänzte Jugendamtsleiterin Ute Schnur.

Neben der ideellen Selbstverpflichtung setzt das Abkommen auch konkrete Anforderungen. Alle Ehrenamtlichen, die unmittelbar oder mittelbar mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes ist dabei ein sensibles Thema in den Beratungen gewesen. Die Einsichtnahme wird auf Wunsch der Bruderschaften vom Jugendamt der Stadt Kaarst übernommen. Darüber hinaus verpflichten sich die Schützen einem Präventionsschutzkonzept, das unter anderem Verfahrensstandards bei Missbrauchsverdacht festlegt und Schulungen der handelnden Personen vorsieht. Die Jugendschutzvereinbarung gilt zunächst für fünf Jahre und soll nun als Grundlage für andere Vereine in Kaarst dienen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort