Kaarst Politik fordert GmbH für die Bäder

Kaarst · Mit einem "steuerlichen Querverbund" könnten Einsparungen von 300.000 Euro erreicht werden.

Die Entscheidung fiel einstimmig - alles andere wäre angesichts der mehr als angespannten Finanzlage auch verwunderlich gewesen. Der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gründung einer Bäder GmbH in die Wege zu leiten. Es geht im Kern darum, dass die Stadtwerke Kaarst Gewinne aus dem Gastgeschäft mit Verlusten aus dem Schwimmbadbetrieb künftig gegenrechnen können. Die Verluste betrugen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 894.000 Euro, 937.000 Euro und 879.000 Euro. Geprüft wird noch, ob das Lehrschwimmbecken in Kaarst mit einbezogen werden soll. "Es findet dort eigentlich kein gewerblicher Betrieb statt", erklärte Kämmerer Stefan Meuser im Ausschuss. Gegenüber der NGZ ergänzte er zudem: "Das Lehrschwimmbecken mit einzubeziehen, würde wohl nichts bringen, weil der Gewinn der Stadtwerke Kaarst nicht höher ist als der Verlust aus dem Betrieb des Büttger Hallenbades." Was bringt dieser sogenannte steuerliche Querverbund an finanzieller Entlastung? "Es ist schwer, eine konkrete Zahl zu nennen - ich gehe von bis zu 300.000 Euro im Jahr aus", meinte Meuser.

Der Betrieb des städtischen Hallenbades soll künftig im Rahmen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Bäder GmbH geführt werden. Das wäre ein eigenständiges Tochterunternehmen der Stadtwerke Kaarst GmbH. Die Stadt zahlt 25.000 Euro als Kapitalrücklage an die Stadtwerke, welche zur Gründung der Bäder GmbH dienen. So wird der Weg frei gemacht für den gewünschten ertragssteuerlichen Querverbund.

Die Steuerersparnis beläuft sich - grob gerechnet - auf rund 30 Prozent des Verlustes aus dem Bäderbetrieb sowie rund 15 Prozent Kapitalertragssteuer, die ohne den Querverbund auf die Ausschüttung , also auf den Stadtwerke-Gewinn abzüglich der Ertragssteuer, gezahlt werden müssten.

(barni)
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