Kaarst Neue Regeln für städtische Aufträge

Kaarst · Weil sich die Rechtsgrundlagen in den vergangenen Jahren grundlegend geändert haben, wollen Verwaltung und Politik die städtische Vergabeordnung neu fassen. Die NGZ hat die wichtigsten Vergabe-Kriterien einmal zusammengefasst.

 Spatenstich für die Kita "Am Wald" vor genau einem Jahr. Bei Bauprojekten wie diesem muss sich die Verwaltung bei der Auftragsvergabe an strenge Vorschriften halten.

Spatenstich für die Kita "Am Wald" vor genau einem Jahr. Bei Bauprojekten wie diesem muss sich die Verwaltung bei der Auftragsvergabe an strenge Vorschriften halten.

Foto: L. Hammer

Es geht um Wirtschaftlichkeit, Transparenz und um die Verhinderung von Korruption. Wenn die Stadt zum Beispiel baut, etwa Kindertagesstätten wie zuletzt an der Bussardstraße und am Vorster Wald, oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, dann unterliegt die Auftragsvergabe strengen Vorschriften. "Das muss auch so sein", sagt Anke John, Bereichsleiterin Personalwirtschaft und Recht. Schließlich handele die öffentliche Hand im Interesse aller Bürger. Jetzt soll die städtische Vergabeordnung neu gefasst werden. Nach dem Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (HWFA) entscheidet darüber im April der Rat.

"In den vergangenen Jahren sind Rechtsgrundlagen im Bereich des Vergaberechts grundlegend umgestaltet oder neu eingeführt worden", sagt John. "Die Vergabeordnung wurde deshalb vollständig überarbeitet, neu strukturiert und quasi gestrafft. Verschiedene vergaberechtliche Regelungen sind bereits in übergeordneten Rechtsquellen festgeschrieben, deshalb ist eine zusätzliche Erwähnung in der städtischen Vergabeordnung gar nicht mehr nötig." Die Streichung dieser Vorschriften, erklärt die Juristin, mache die Anwendung auf Verwaltungsebene übersichtlicher. Außerdem, sagt John, entlaste sie die Arbeit in den politischen Gremien, weil eventuelle Änderungen der zugrundeliegenden Rechtsquellen nicht mehr zwangsläufig eine Überarbeitung der städtischen Vergabeordnung nach sich ziehen. Die NGZ hat die wichtigsten Vergabe-Kriterien zusammengefasst.

Geltungsbereich Die Vorschriften der Vergabeordnung werden auf alle Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen, die von der Stadt Kaarst in Auftrag gegeben werden, angewendet.

Zuständigkeit Die Entscheidung über Vergaben von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der von der Politik bereitgestellten Haushaltsmittel liegt beim Bürgermeister oder einem seiner Stellvertreter. Die Entscheidungsbefugnis kann in der Regel aber auch per Dienstanweisung innerhalb der Stadtverwaltung delegiert werden. Das Limit liegt bei 50 000 Euro brutto. Vergaben, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen dem HWFA vorgelegt werden, der dann entscheidet. Bei Überschreitung der bereitgestellten Haushaltsmittel und bei außerplanmäßigen Ausgaben, ist laut Gemeindeordnung der Stadtrat im Spiel. Und: Vergaben sowie Nachtrags- und Ergänzungsaufträge im Wert ab 5000 Euro müssen dem zuständigen Ausschuss vierteljährlich mitgeteilt werden.

Bauleistungen Der Rat entscheidet über die Aufnahme der für geplante Baumaßnahmen veranschlagten Kosten in den Haushalt und in das Investitionsprogramm. Der Bau- und Umweltausschuss über das Bauprogramm, das Unterhaltungsprogramm und die Entwurfsplanung, wie sie der Ausschreibung zugrunde gelegt werden soll.

Verfahren Grundsätzlich werden Lieferungen, Dienst- und Bauleistungen nach öffentlicher Ausschreibung vergeben. Eine sogenannte freihändige Vergabe ohne europaweite Ausschreibung ist im Baubereich bis zu einem Schwellenwert von 100 000 Euro möglich.

(NGZ)
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