Vorwurf der Freiheitsberaubung Landgericht spricht Kaarster Realschullehrer frei

Kaarst · Das Düsseldorfer Landgericht hat am Freitag Realschullehrer Phillip Parusel vom Vorwurf der Freiheitsberaubung und Körperverletzung freigesprochen. Schüler hatten den Musiklehrer im Frühjahr 2015 angezeigt.

Neuss: Kaarster Lehrer wegen Strafarbeit vor Gericht
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Kaarster Lehrer wegen Strafarbeit vor Gericht

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Foto: Woitsch�tzke, Andreas

Die Schüler hatten damals aus dem Unterricht heraus die Polizei verständigt, weil der Lehrer sie angeblich nicht hatte gehen lassen. In erster Instanz hatte das Neusser Amtsgericht den Lehrer verwarnt und für den Fall, dass er nicht an einer Weiterbildung teilnimmt, eine Geldstrafe angedroht. Am Freitag ist der Lehrer nun freigesprochen worden.

"Wir haben hier im Prozess keine Straftaten feststellen können", erklärte der zuständige Richter Rainer Drees in seiner Urteilsbegründung. Der Schüler, der auch die Polizei verständigt hätte, habe den Lehrer aus Sicht des Gerichts im Prozess absichtlich belasten wollen. Seine Aussage sei nicht glaubhaft gewesen.

Der Lehrer habe die Schüler zwar erst nach Abgabe einer Art Strafarbeit gehen lassen, von einer Freiheitsberaubung könne jedoch keine Rede sein. "Viele der Schüler haben als Zeugen ausgesagt, dass die Maßnahme des Lehrers nicht als gravierend wahrgenommen wurde", so Drees. Von einer Körperverletzung könne ebenfalls keine Rede sein. Der Lehrer hatte einen der Schüler am Bauch berührt. Dies sei nicht ausreichend für eine Verurteilung. "Ob er wirklich Schmerzen hatte, konnte nicht sicher festgestellt werden."

Neuss: Urteil gegen Kaarster Lehrer Phillip Parusel
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Urteil gegen Kaarster Lehrer Phillip Parusel

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Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Verurteilung des Lehrers gefordert. "Ob ein solches Verhalten eine Straftat darstellt, entscheidet nicht das persönliche Empfinden, sondern das Gesetz", hatte Staatsanwältin Laura de Bruyne in ihrem Plädoyer erklärt. Der Lehrer habe die Schüler der sechsten Klasse nicht nach Hause gehen lassen, entsprechend bestehe an einer Freiheitsberaubung kein Zweifel. Zudem läge ein Fall von zumindest fahrlässiger Körperverletzung vor. Der Lehrer habe einen der Schüler mit einer schwunghaften Bewegung in der Magengrube getroffen. Die Staatsanwälte verlangte deshalb, den Lehrer ähnlich wie in Neuss zu verwarnen.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt und das Vorgehen des Lehrers als erzieherische Maßnahme bezeichnet. Diese sei vom Schulgesetz gedeckt. Der Angeklagte Phillip Parusel zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert. "Ich hoffe, dass ich in fünf Jahren über das alles hier einmal lachen kann."

(mape)
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