Kaarst Integrationsrat: Liste will komplett zurücktreten

Kaarst · Bei der Stadt liegen noch keine Erklärungen vor. Sie prüft aber nun, ob und wann Neuwahlen nötig wären.

 Zurückgetreten: Bouchra El Maazi und Siegfried Gaida.

Zurückgetreten: Bouchra El Maazi und Siegfried Gaida.

Foto: dagi

Nach dem Rücktritt der drei gewählten Mitglieder des Integrationsrates scheint es nun auch keine Nachrücker zu geben. "Die Liste der Internationalen Brücke für Kaarst steht nicht zur Verfügung", sagte Integrationsratsvorsitzende Bouchra El Maazi gestern. Mit insgesamt 14 Personen war die Liste im September 2015 zur Wahl angetreten. "Aber unsere Arbeit wurde nie ernst genommen. Es macht keinen Sinn, im Integrationsrat in seiner jetzigen Form mitzuarbeiten", sagt Brücken-Gründungsmitglied Siegfried Gaida. Wie Bouchra El Maazi wollen er und die übrigen Mitstreiter sich aber weiterhin für Migranten in Kaarst einsetzen. "Die Probleme sind ja da", weiß Mehmet Ercan.

So seien etwa Sprachkurse durch die Zuwanderung von Flüchtlingen ausgebucht. "Da ist kein Platz zu bekommen - und Sprache ist ein wichtiger Bestandteil der Integration." Als weiteres Beispiel nennt er interkulturelle Pflege. "Ein Bekannter leidet unter Demenz. Die Sprache, in der er sozialisiert ist, ist den Pflegern fremd", berichtet er. Mit diesen Problemstellungen sei der Integrationsrat aber bei Verwaltung und Politik nicht vorgedrungen und hätten ihrem Wählerauftrag so nicht gerecht werden können. "Ich bin nicht mehr im Integrationsrat. Aber ich bleibe eine sehr engagierte Kaarster Bürgerin mit Migrationshintergrund", lautet das Fazit, das Bouchra El Maazi zieht. Für sie ist klar, dass der Integrationsrat damit faktisch nicht mehr exisitert.

"Der Integrationsrat ist nicht aufgelöst", so Stadtsprecher Peter Böttner. Der Verwaltung lägen bislang keine schriftlichen Rücktrittserklärungen vor. "Eine E-Mail reicht nicht. Das ist im Wahlrecht klar geregelt", so Böttner. Sobald die Erklärungen der gewählten Mitglieder vorlägen, würden die Nachrücker angeschrieben und gefragt, ob sie das Mandat annehmen. "Wir prüfen derzeit, was passiert, wenn das bei niemandem der Fall sein sollte", so Böttner weiter. Die Geschäftsordnung des Integrationsrates lege keine Mindestzahl der Mitglieder fest. "Und wir prüfen auch, zu welchem Zeitpunkt eine Neuwahl stattfinden müsste, sollte sie notwendig werden."

(NGZ)
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