Kaarst Gewerbehalle wird zur Erstaufnahmestelle

Kaarst · Der Kreis hat die Stadt aufgefordert, innerhalb von acht Wochen eine Erstaufnahmeeinrichtung für mindestens 250 Flüchtlinge zu schaffen. Dafür wurde eine Gewerbehalle an der Detlev-Karsten- Rohwedder-Straße angemietet.

 Gewerbehalle an der Detlev-Karsten- Rohwedder-Straße.

Gewerbehalle an der Detlev-Karsten- Rohwedder-Straße.

Foto: lber

Die Nachricht klingt nach "noch mehr", aber wenn alles so läuft, wie es sich die Verwaltung erhofft, könnte sie eine vorübergehende Entlastung bei der Unterbringung von Flüchtlingen bedeuten: Ende vergangener Woche hat der Kreis die Stadt aufgefordert, in Kaarst innerhalb von acht Wochen eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für mindestens 250 Flüchtlinge zu schaffen und zu betreiben. Der Kreis hat zu diesem Zweck eine Gewerbehalle an der Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße in Holzbüttgen angemietet.

"Die Immobilie wird derzeit nicht genutzt und wurde bereits öffentlich zur Vermietung angeboten", sagt Sozialdezernent und Erster Beigeordneter Sebastian Semmler. "Der Kreis hat sie - unter Berücksichtigung aller bauordnungsrechtlicher Anforderungen für die Unterbringung von Menschen - als geeignet eingestuft und von der Bezirksregierung begutachten lassen."

Die Stadt Kaarst muss jetzt dafür sorgen, dass es sich in der Halle im Herbst und Winter auch tatsächlich leben lässt. Das heißt: Böden müssen verlegt, Heizungs-, Dusch- und Toilettenanlagen angeschlossen werden. "Am meisten Kopfzerbrechen macht uns im Moment noch die Frage, ob wir die Sanitärmodule rechtzeitig bekommen", sagt Semmler. "Der Markt ist leer gefegt und garantieren kann im Moment niemand irgendetwas, auch nicht, dass wir nicht doch eine Erstzuweisung bekommen, bevor die Halle in Holzbüttgen fertig ist. Wir sind aber guter Hoffnung, dass wir das Sportforum in Büttgen vorerst nicht in Anspruch nehmen müssen." Die Kosten für die Ertüchtigung und den Betrieb der EAE in Holzbüttgen übernimmt die Bezirksregierung.

Ebenso wie bei den Erstaufnahmeeinrichtungen in Grevenbroich, Dormagen und Meerbusch sollen in Kaarst Flüchtlinge untergebracht werden, die auf ihre "Regelzuweisung" warten und dann auf die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen weiter verteilt werden. Die Inanspruchnahme der Kommunen erfolgt auf der Grundlage von Amtshilfeersuchen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weil der Kreis bei der Verteilung auf die Städte und Gemeinden zügig voran kommt, geht Sebastian Semmler von einer relativ kurzen Verweildauer pro Person von maximal zwei bis drei Wochen in der künftigen Erstaufnahmeeinrichtung aus. "Insgesamt", sagt er, "sind wir über die Situation nicht unglücklich, weil wir hoffen, dass wir bei einer Erstzuweisung über die Verteilquote eine Zeit lang weniger reguläre Zuweisungen bekommen. Das würde uns Luft verschaffen, um die projektierten festen Unterkünfte fertig zu bauen."

(NGZ)
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