Kaarst Fluglärmgegner begrüßen Umweltbundesamt-Bericht

Kaarst · Das Umweltbundesamt hat seinen Fluglärmbericht vorgelegt. In der rund 100 Seiten umfassenden Studie werden dem Fluglärmgesetz von 2007 erhebliche Fortschritte im Vergleich zum Gesetz von 1971 bescheinigt.

Dennoch hält das Umweltbundesamt ein übergeordnetes Konzept für notwendig, das auch das Luftverkehrsgesetz in einen umfassenden Schutz vor Fluglärm mit einbezieht.

So wird beispielsweise empfohlen, dass aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes an stadtnahen Flughäfen zwischen 22 Uhr und sechs Uhr kein regulärer Flugbetrieb stattfinden soll. Potenzial sieht die Behörde in lärmmindernden Flugverfahren und der Umrüstung bestehender Airline-Flotten auf leisere Flugzeuge. Dies sei allerdings ein langwieriger Prozess.

Die Initiative "Kaarster gegen Fluglärm" begrüßt den Bericht. "Vor allem ist es wichtig, dass der vorsorgliche Schutz der Gesundheit endlich einen höheren Stellenwert erhält, als die Interessen der Fluggesellschaften und der Airports", so Sprecher Werner Kindsmüller. Besonders unterstütze man den Vorschlag des Umweltbundesamts, in stadtnahen Flughäfen wie Düsseldorf ein reguläres Flugverbot zwischen 22 und sechs Uhr zu verhängen.

"Die irregulären Zustände im Flugverkehr, die permanenten und nicht geahndeten Verstöße gegen die Nachtflugregelungen und die Privilegierung der Luftverkehrswirtschaft gleichen durchaus den skandalösen Zuständen in der deutschen Automobilbranche", so Kindsmüller.

(NGZ)
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