Kaarst Flüchtlinge nutzen Rechtsberatung

Kaarst · Zwei Brüder, ein Schicksal, zwei verschiedene Entscheidungen durch die Behörden: Kaarster Helfer unterstützen Flüchtlinge aus Syrien, denen nach neuer Gesetzgebung keine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre mehr erteilt wird.

Khaled Ghalawi versteht die Welt nicht mehr. Vor einem Jahr kam der gebürtige Syrer gemeinsam mit seinem Bruder und zwei minderjährigen Neffen in Deutschland an. Seit acht Monaten leben sie in Kaarst. Ihren ersten Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) in Mönchengladbach haben sie hinter sich. Sein Bruder erhielt die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und darf somit auch seine Familie nachholen. Khaled dagegen wird nur subsidiärer Schutz zuerkannt. Nach der neuen Gesetzgebung bedeutet dies, dass er zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr hat und ein Familiennachzug vor 2018 nicht möglich ist. Gegen diese Entscheidung hat er Klage eingereicht.

Das haben auch viele derjenigen vor, die Schlange standen und geduldig auf die Rechtsberatung von Jeremias Mameghani warteten. Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Düsseldorf ist spezialisiert auf Ausländer- und Asylrecht, wohnt in Kaarst, ist Vorsitzender des Ortsvereins Kaarst-Büttgen vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und engagiert sich in der Flüchtlingshilfe Kaarst - unter anderem als Pianist bei den Benefizkonzerten für die Flüchtlinge.

Dass syrischen Flüchtlingen immer häufiger nur noch subsidiärer Schutz zuerkannt wird, kann Mameghani nicht nachvollziehen. Und offenbar auch manche Gerichte nicht. So wurde nach nicht einmal acht Wochen Verfahrensdauer die Entscheidung für subsidiären Schutz bei einem Neusser Syrer, den Mameghani vertreten hatte, durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf revidiert. "Das Gericht hatte anerkannt: Wer aus Syrien kommt, gilt als Flüchtling nach der UN-Flüchtlingskonvention", erklärt Mameghani. Während er dies erzählt, ist dem Juristen seine Erschöpfung anzusehen. Knapp drei Stunden lang hat er in Kaarst lebenden Syrern eine Probono-Rechtsberatung gegeben. "Denn wir hatten in der Kaarster Flüchtlingshilfe beschlossen, dass den Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, geholfen werden muss", sagt Wolfgang Mielke. "Offenbar werden jetzt die Zügel angezogen und Asylsuchenden wird fast grundsätzlich nur noch subsidiärer Schutz gewährt."

Deshalb hatte er gemeinsam mit der Vorster Ärztin Gabriele Stiehl, die sich persönlich unter anderem um eine syrische Familie kümmert, jene Flüchtlinge informiert, für die Mameghani juristische Tipps geben könnte. Dieser hat ausgerechnet: Würde allen Syrern, die in Kaarst leben, die Flüchtlingsanerkennung und nicht nur der subsidiäre Schutz gewährt, "kämen maximal 50 Menschen zusätzlich nach Kaarst".

Deshalb hatte er in seiner Freizeit im 20-Minuten-Takt Beratungsgespräche geführt und geprüft, ob für einzelne Flüchtlinge eine Klage sinnvoll wäre. In zehn Gesprächen hatte er festgestellt, dass bei den meisten eine Klage sinnvoll wäre. "Der Flüchtling klagt dann auf eigenen Namen und es muss schnell gehen: Es gibt eine Frist zur Klageeinreichung nach Bescheid von zwei Wochen", erklärt der Anwalt.

Ghalawis Klage sei bereits raus, erzählt Mielke. Denn dessen Fluchtgeschichte ist identisch mit der seines Bruders. Beide mussten fliehen, nachdem ihr Vater festgenommen worden war. Der ist gebürtiger Palästinenser. "Deshalb haben wir nie eine syrische Staatsangehörigkeit erhalten - obwohl wir in Syrien geboren sind ", sagt Khaled, "wir haben gar keine Staatsangehörigkeit." Daher steht auch in seinem Flüchtlingsdokument: "Staatsangehörigkeit ungeklärt." Genau wie bei seinem Bruder. "Warum die Männer unterschiedliche Entscheidungen vom BaMF erhielten, versteht kein Mensch", so Mielke.

(BroerB)
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