Bis zur WM 2026: DFB verlängert Vertrag mit Bundestrainer Nagelsmann
EILMELDUNG
Bis zur WM 2026: DFB verlängert Vertrag mit Bundestrainer Nagelsmann

Kaarst "Flüchtlinge erhalten komplettes Taschengeld"

Kaarst · In ein paar Tagen ziehen die ersten Bewohner in die neue Unterbringung in Büttgen ein. Ihre Versorgung regelt das Asylbewerberleistungsgesetz.

Blick ins neue Wohnheim an der Büttgener Vom-Stein-Straße. Nächste Wochen könnten die ersten Bewohner einziehen.

Blick ins neue Wohnheim an der Büttgener Vom-Stein-Straße. Nächste Wochen könnten die ersten Bewohner einziehen.

Foto: A. Woitschützke

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Ab Ende dieser Woche soll die neue Flüchtlingsunterkunft an der Vom-Stein-Straße in Büttgen bezugsfertig sein. Etwa 45 Menschen werden kurz darauf in die Räume einziehen. Die Kaarster, so scheint es, sind bereit für den Empfang der neuen Mitbürger. Aber - woher kommen diese Menschen, von denen die meisten vor Krieg, Gewalt und Hunger fliehen? Und: Was erwartet sie dann in Kaarst? Wovon werden sie leben? Die NGZ hat noch einmal wichtige Informationen zusammengestellt.

Kaarst: "Flüchtlinge erhalten komplettes Taschengeld"
Foto: Hammer, Linda (lh)

Herkunft In Kaarst leben derzeit bereits circa 260 Flüchtlinge aus 32 verschiedenen Staaten, darunter zum Beispiel 31 Personen Syrien, 28 aus Albanien, 23 aus dem Kosovo, 20 aus Serbien, 17 aus Mazedonien und 13 aus Afghanistan.

Unterkunft Flüchtlinge können in Deutschland in jeder Behörde einen Asylantrag stellen. Sie werden dann zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt - zum Beispiel in das ehemalige Alexianer-Krankenhaus in Neuss - und von dort aus auf Flüchtlingsheime wie in Kaarst verteilt.

Die Verteilung, für die das Land zuständig ist, ermittelt sich nach einer vom Computer ermittelten Quote.

Versorgung Die finanzielle und materielle Versorgung der Flüchtlinge regelt das Asylbewerberleistungsgesetz. Grundsätzlich steht jedem ein Taschengeld zu, dessen Höhe das Gesetz festlegt. Hinzu kommt der sogenannte "notwendige Bedarf" für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Haushaltsgegenstände.

"In Kaarst", sagt Sozialdezernent und Erster Beigeordneter Sebastian Semmler, "werden die Barleistungen, also das Taschengeld, an jeden Einzelnen komplett ausbezahlt - immer." Einbehalten werden vom notwendigen Bedarf lediglich dann Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung, wenn die Person in einer städtischen Unterkunft untergebracht ist. Wohnt sie in einer privaten Wohnung, müssen diese Kosten selbst bezahlt werden.

"Hintergrund der Regelung ist, dass früher, als die Lage in den Unterkünften in Kaarst noch entspannter war, die Bewohner in der Regel eigene Verträge abgeschlossen haben", erklärt Semmler. "Heute wohnen in den städtischen Unterkunftswohnungen nicht selten vier, fünf Menschen zusammen, so dass sich die Frage stellt, wer den Vertrag abschließt." Kein Bargeld aus dem notwendigen Bedarf für Lebensmittel, sondern Gutscheine für Geschäfte bestimmter Kooperationspartner bekommen in Kaarst zudem all jene Flüchtlinge, die aus als "sicher" eingestuften Herkunftsländern, beispielsweise aus Serbien oder Mazedonien, kommen.

"Diese Asylanträge", sagt Sebastian Semmler, "werden nahe zu alle abgewiesen." Arbeit Was die vom Gesetz ebenfalls vorgegebene zur Verfügungsstellung von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge betrifft - "da arbeiten wir dran", sagt der Sozialdezernent. "Im Moment liegt der Fokus aber auf einer guten Unterbringung."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort