Kaarst Experte rät zur rechtzeitigen Vorsorge

Kaarst · In einem Vortrag im Johanniter-Stift referierte Anwalt Michael Hollweg zur Patientenverfügung.

Der Appell von Rechtsanwalt Michael Hollweg an die Bewohner des Johanniter-Stifts ist deutlich: "Entscheiden Sie - bevor ein anderer für Sie entscheidet." In einem Vortrag im Johanniter-Stift ging es um die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Hollweg rät jedem dazu, diese Dokumente zu erstellen und gut auffindbar aufzubewahren.

"Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen zu beschäftigen. Dennoch rate ich dazu, sich tabufrei und selbstbewusst damit auseinanderzusetzen und auch diese Lebensphase zu planen." Man könne in klaren Worten dokumentieren, was man im Fall des Falles möchte und was nicht. "Mit der schriftlichen Patientenverfügung kann vorsorglich festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst entscheiden kann", sagt Hollweg.

Eine Patientenverfügung sei für alle Beteiligten verbindlich. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen und religiöse Anschauungen zu schildern. Neben dem eigentlichen Bevollmächtigten empfiehlt Michael Hollweg einen Ersatz-Bevollmächtigten, der ihn in Abwesenheit vertreten kann. "Die Personen sind mit Bedacht zu wählen, schließlich legt man ein Stück seines Lebens in ihre Hände."

Im zweiten Teil seines Vortrages ging Hollweg auf das Thema Vorsorgevollmacht ein. Gerade Eheleute unterliegen häufig dem Irrglauben, dass im Notfall der Ehepartner automatisch bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen. Das stimmt nicht. Da ist die Vorsorgevollmacht ein rechtssicheres Dokument, das eine Person des Vertrauens dazu bevollmächtigt, etwa die Wohnung oder Konten zu kündigen, für die Unterbringung in einem Pflegeheim zu sorgen oder die Abstimmung über weitere Behandlungsmaßnahmen, zum Beispiel bei Demenz, vorzunehmen. Die Dokumente können mit der Hand oder mit dem Computer geschrieben sein, müssen aber in jedem Fall mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. "Außerdem sollten sie alle zwei bis drei Jahre auf Aktualität überprüft werden. Das kann man ganz einfach mit einer erneuten Unterschrift dokumentieren."

(vest)
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