Kaarst Drei Baupläne für die Karlsforster Straße

Kaarst · Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 22. April um 18 Uhr im Bürgerhaus Kaarst mit dem Baugebiet im hinteren Bereich der Karlsforster Straße beschäftigen. Dort sollen Mehr- und Einfamilienhäuser entstehen.

Die Pläne liegen schon seit langem in der Schublade. Bereits 2001 hat der Stadtrat für den hinteren Bereich der Karlsforster Straße einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Da in der Folgezeit die Prioritäten anders verortet waren, wurde die Erstellung seitdem nicht mehr weiterverfolgt. Nun ist die fünf Hektar große Freifläche wieder in den Fokus zur Schaffung neuen Wohnraums gerückt. Im nächsten Planungsausschuss wird ein erstes Struktur- und Rahmenkonzept vorgestellt.

Drei Varianten legt die Stadtverwaltung den Politikern am 22. April vor. Bisher besteht dort eine teilweise straßenbegleitende Bebauung an der Karlsforster Straße inklusive Stichstraße. Nördlich begrenzt wird das in Frage kommende Gelände durch den Jungfernweg, westlich durch die Straße "An der Landwehr". Dort sehen alle drei Vorschläge einen Grünzug in unterschiedlicher Größenordnung vor. Dementsprechend unterscheiden sich die Konzeptionen in der Ausdehnung der Bauflächen.

Variante eins schließt quasi die Baulücke zwischen der östlich gelegenen Roseggerstraße und dem besagten Bestand an der Stichstraße. Der Anteil an Grünflächen liegt bei 61 Prozent der planbaren Gesamtfläche.

Die anderen beiden Varianten sehen darüber hinaus gehende Bebauung vor. Die geplante Bebauung mit Mehrfamilienhäusern liegt jeweils bei 20 Prozent, die der Einfamilienhäuser bei 20 beziehungsweise 30 Prozent. Wert gelegt wird auf selbst genutzte Einfamilienhäuser, insbesondere von jungen Familien, sowie barrierefreie und öffentlich geförderte Wohnungen.

Generell soll sich das neue Wohngebiet städtebaulich seiner Umgebung anpassen. Während der südliche Bereich überwiegend durch Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen in ein- bis zweigeschossiger Bauweise geprägt ist, befinden sich im Osten des Plangebiets an der Roseggerstraße auch Wohnungsbauten mit bis zu acht Vollgeschossen. Die Maximalhöhe im Neubaugebiet, so heißt es in der Sitzungsvorlage, solle jedoch für einen angemessenen Übergang deutlich hinter der genannten Bestandsbebauung bleiben. Alle drei Flächenkonzeptionen sehen außerdem einen möglichen großzügigen Kinderspielplatz vor, der auch für den nicht realisierten Spielplatz auf einer angedachten Fläche im Bereich Heinrich-Lübke-Straße/Jungfernweg gelten soll.

Zurzeit laufen die ersten Arbeiten im Neubaugebiet "Ober'm Garten". Für das Gelände der ehemaligen Grundschule an der Römerstraße in Büttgen hat die Stadt die Vermarktung gestartet. Für die Karlsforster Straße wird der Planungsausschuss nun als erstes das Bauleitplanverfahren auf den Weg bringen. Über einen konkreten Zeitplan möchte sich die Stadt nach heutigem Stand dazu noch nicht äußern. Dies werde sich genauso wie Maßgaben zu Wohneinheiten und Geschosshöhen erst aus den politischen Beratungen ergeben. Die Verwaltung schlägt ihre Variante drei vor - sozusagen den Mittelweg oder "Kompromiss" der Flächenkonzepte.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort