Kaarst Die Folgen des Fraktionsroulettes

Kaarst · Zwei Fraktionsneugründungen im Rat wirken sich auch auf die Ausschussbesetzungen aus.

 Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus weist den Vorwurf der "Sonderbehandlung" der CDU in Bezug auf Informationen zu einem Rechtsgutachten zurück.

Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus weist den Vorwurf der "Sonderbehandlung" der CDU in Bezug auf Informationen zu einem Rechtsgutachten zurück.

Foto: L. Berns

Ein juristisch kniffeliger Fall und der Umgang mit diesem hat zu ersten schweren Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus und dem Fünferbündnis (SPD, Grüne, FDP, UWG, FWG Kaarst) geführt. Konkret geht es dabei um die Frage, wie sich die Spaltung der ehemaligen Zentrumsfraktion und die Neugründungen der Fraktionen FWG Kaarst (Frei Wählergemeinschaft im Ortszentrum) und Zentrum/AfD auf die Besetzung des Stadtentwicklungs-, Planungs- und Verkehrsausschusses (PVA) sowie des Sozialausschusses auswirken. Am Donnerstag hat sich der Rat mit dem Thema beschäftigt.

Im PVA war es vor eineinhalb Wochen zum Eklat gekommen, als die Mitglieder des Bündnisses aus Protest geschlossen die Sitzung verließen. Der Bürgermeisterin werfen SPD, Grüne, FDP, UWG und FWG Kaarst vor, die CDU im Vorfeld einseitig über ein Rechtsgutachten informiert zu haben, das die beschriebenen Auswirkungen der politischen Umbildungen im Stadtrat zum Thema hat.

Das von Professor Michael Schmitz von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass für ein aus einem Ausschuss ausgetretenes Mitglied - in diesem Fall: für die aus der Zentrumsfraktion ausgeschiedenen Alfred Schröter (PVA) und Hans-Dieter Schmitz (Sozialausschuss) - kein anderes Mitglied "einfach so" in das jeweilige Gremium nachrücken kann.

Vielmehr, erklärte Schmitz jetzt, dürfe der Rat eine solche Vakanz nicht dauerhaft ignorieren. Entweder müsse die Nachbesetzung durch einstimmigen Beschluss herbeigeführt, oder die Auflösung und Neubildung der Ausschüsse beschlossen werden. Dann käme das Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer zum Tragen.

Fest steht: Der von der FWG Kaarst in den PVA geschickte ehemalige Zentrumsmann Kai-Uwe Theberath war nicht stimmberechtigt. Acht Mitgliedern der CDU standen damit acht des Bündnisses gegenüber. Grünen-Fraktionschef und PVA-Vorsitzender Christian Gaumitz betont, dass es dem Bündnis beim Verlassen der Sitzung nicht um die verlorene Mehrheit ging: "Uns hat geärgert, dass die CDU über das Ergebnis des Rechtsgutachtens vor der Sitzung umgehend informiert worden ist und wir vom Fünferbündnis nicht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Gutachten auf den 25. November datiert ist. Das bewusste Vorenthalten von Informationen ,bis zur letzten Minute' empfinde ich als Affront und Missachtung der Position des Ausschussvorsitzenden."

Die Bürgermeisterin weist die Vorwürfe indes zurück. Zum einen, sagte Nienhaus im Stadtrat, sei die Frage der Stellvertretung erst am Tag der PVA-Sitzung klärbar gewesen. Zum anderen sei ihr mitgeteilt worden, dass Christian Gaumitz verhindert sei und Marcel Schulze Bomke-Vossschulte die PVA-Sitzung leiten werde. Deshalb habe sie ihn über das Ergebnis informiert - nicht als CDU-Vertreter, sondern als mutmaßlichen Vorsitzenden. Darüber, dass er die Sitzung doch leiten werde, sagt wiederum Gaumitz, habe er Schulze Bomke-Vossschulte am Sitzungstag um 8.40 Uhr per SMS informiert. Letzterer wiederum beteuert, die Nachricht erst um 17.30 Uhr gelesen zu haben. Anfang nächsten Jahres wollen und müssen sich Politik und Verwaltung mit dem Thema weiterbeschäftigen.

(NGZ)
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