Kaarst Amprion zuversichtlich: "Konverter kommt 2018"

Kaarst · Der geänderte Regionalplanentwurf sieht für den geplanten Standort nach wie vor Kiesabbau statt Stromumwandlung vor. Den Übertragungsnetzbetreiber schreckt das offiziell nicht. Der Zeitplan lässt sich halten, heißt es.

Kaarst, Gohr oder am Ende doch Osterath? Auf der Suche nach einem Standort für den umstrittenen Stromkonverter läuft Amprion die Zeit davon. 2020/21 soll Baubeginn für die neue Stromautobahn von Nord- nach Süddeutschland sein, doch nach wie vor fehlt ein entscheidender Baustein.

Zur Einbindung der Gleichstromleitung von Osterath nach Baden-Württemberg will der Übertragungsnetzbetreiber auf der sogenannten Kaarster Dreiecksfläche - an der Grenze zu Meerbusch, zwischen A 57, Bahnlinie und L 30 - einen Konverter errichten, der Strom aus konventionellen Kraftwerken in Gleichstrom wandelt. 2017 muss das Genehmigungsverfahren gestartet werden, damit das für die Energiewende notwendige Bauwerk rechtzeitig in Betrieb gehen kann. Amprion will mit dem Bau der 20 Meter hohen Anlage spätestens 2018 beginnen - bloß weiß Ende November 2016 noch niemand genau, wo diese am Ende stehen wird. "Es gibt noch keinen Fortschritt, wir warten auf die ,Hausaufgaben', die uns die Bundesnetzagentur aufgibt und auf deren Grundlage wir die Unterlagen mit detaillierten Informationen über Trassenkorridore und Umweltauswirkungen für die öffentliche Auslegung zum Leitungsabschnitt im kommenden Jahr zusammentragen können", sagt Unternehmenssprecherin Joëlle Bouillon. "Wir gehen aber davon aus, dass wir diese Aufgaben noch in diesem Jahr bekommen."

2015 hatte Amprion den Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt zwischen Osterath und Rommerskirchen gestellt, die Antragskonferenz fand im Januar in Neuss statt. Die Bundesfachplanung wird bei Leitungsbauprojekten angewendet, die die Grenzen von Bundesländern überschreiten. Zuständig ist die Bundesnetzagentur. Deren Aufgabe ist es, einen bis zu einen Kilometer breiten Trassenkorridor bestimmen. Dabei bezieht sie die Öffentlichkeit sowie Kommunen und Vereinigungen mit ein.

Über den Konverterstandort wird erst im Planfeststellungsverfahren entschieden und das wiederum schließt sich an die Bundesfachplanung an. "Deshalb brauchen wir möglichst bald Planungssicherheit", sagt Joëlle Bouillon. "Die Konverteranlage ist zwar bereits bei Siemens in Auftrag gegeben, allerdings muss die technische Planung auf den konkreten Standort angepasst werden. Spätestens 2017 brauchen wir eine Richtungsentscheidung."

Das Problem ist: Um die Dreiecksfläche für den Konverter nutzen zu können, muss zunächst der Regionalplan geändert werden, denn der sieht auch nach Überarbeitung an besagter Stelle immer noch Kiesabbau beziehungsweise einen regionalen Grünzug vor.

Das wird von der Bezirksplanungsbehörde damit begründet, dass es eine landesweite Festlegung von Auskiesungsflächen gibt und mit Herausnahme der Kaarster Fläche die ganze Konzeption zu kippen droht. Um das Ziel "Konverterbau" zu erreichen, gibt es nunmehr zwei Optionen: Ein Zielabweichungsverfahren, für das das neugefasste Landesplanungsgesetz seit November zwar nicht mehr das Einvernehmen, wohl aber eine Entscheidung im Benehmen des Kaarster Stadtrats vorsieht; oder eine Anregung an die Bezirksregierung, den bis Ende Oktober zum zweiten Mal öffentlich ausgelegten Regionalplanentwurf nachträglich zu ändern und ein neues Ziel zu setzen, nämlich Bebauung statt Auskiesung. Eine entsprechende Stellungnahme hat Amprion eingereicht. Kaarst will - wie alle anderen Kommunen im "Los-Topf" - den Konverter nicht auf ihrem Stadtgebiet. Offiziell ist Amprion trotzdem zuversichtlich, dass der Konverter in Kaarst gebaut werden kann. Forderungen nach einer Neubewertung aller Flächen im Rhein-Kreis und einer neuen Priorisierung des Standorts Osterath, wie von den drei SPD-Bürgermeistern aus Rommerskirchen, Grevenbroich und Dormagen vor kurzem geäußert, erteilt das Unternehmen eine Absage.

"Wir werden unter der derzeit gegebenen Voraussetzung des größtmöglichen Abstands zur Wohnbebauung keinen besseren Standort als Kaarst finden. Deshalb setzen wir darauf, dass der Regionalplan geändert wird, auch wegen des Zeitfaktors, denn ein Zielabweichungsverfahren wäre erst später im Planfeststellungsverfahren möglich", sagt Bouillon. "Das ist jetzt eine Entscheidung die das Land beziehungsweise der Regionalrat treffen müssen."

(NGZ)
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