Kaarst Alte Abwasserleitungen bis Ende des Jahres prüfen

Kaarst · Die Regelung gilt nur für Wasserschutzgebiete.

Das Thema "Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen" hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Diskussionen in der Öffentlichkeit, bei den betroffenen Grundstückseigentümern und auch in der Politik geführt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Februar 2013 eine Novellierung der ursprünglichen Regelung beschlossen. Mit Veröffentlichung der "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen" im November 2013 hat das Land die Einzelheiten neu geregelt. Da die Fristen für die Umsetzung näher rücken, will die Stadt Kaarst nun noch einmal auf die Festlegungen der Verordnung des Landes hinweisen.

Demnach gilt: Abwasserleitungen im Sinne der Landesverordnung sind alle im Boden oder unzugänglich verlegten Leitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutz- und gegebenenfalls damit vermischtem Niederschlagswasser. Dazu zählen auch verzweigte Leitungen unter der Bodenplatte eines Gebäudes einschließlich der vorhandenen Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen. Leitungen, die nur zur Ableitung von Niederschlagswasser dienen, müssen nicht geprüft werden. Das teilt die Stadt Kaarst mit.

Grundsätzlich ist derjenige, der eine private Abwasserleitung betreibt, verpflichtet, diese auf ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit hin zu überwachen. In Wasserschutzgebieten müssen private Abwasserleitungen, die vor dem 1. Januar 1965 beziehungsweise Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden, erstmalig bis zum 31. Dezember dieses Jahres von einem Sachverständigen untersucht werden. Info unter www.kaarst.de.

(NGZ)
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