Jüchen Zebrastreifen über die K 19 soll erneut geprüft werden

Jüchen · Bei ihrer Forderung nach mehr Verkehrssicherheit für den Schulweg über die Kreisstraße 19 im Ortsteil Hochneukirch-Holz bekommen Eltern jetzt weitere Schützenhilfe. Der Antrag der FWG-Fraktion für eine Querungshilfe auf der K 19 wird am nächsten Donnerstag im Rechts- und Sozialausschuss behandelt. FWG-Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel hat die Verwaltung um Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung ab dem Kreisverkehr Zur Kapelle, zusätzlicher Warnschilder, der Verlegung des Ortseinganges oder von Zebrastreifen gebeten.

Die Gemeindeverwaltung hat das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss über den Antrag der FWG-Fraktion informiert und um erneute Prüfung gebeten. Und die SPD-Kreisfraktion hat ebenfalls einen Antrag zur K 19 herausgeschickt. Darin schreibt Kreisvorsitzender Rainer Thiel unter anderem: "Die Kreisverwaltung wird gebeten, auf der Kreisstraße 19 im Bereich Jüchen Hochneukirch und Holz eine Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger zu schaffen. Die dort bestehenden Querungshilfen für Fußgänger sollten eindeutig beschildert und für den Fahrzeugverkehr als Fußgängerüberweg erkennbar markiert werden. Des Weiteren sollte vor der außerorts befindlichen Querungshilfe in beide Fahrtrichtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 50 Km/h eingerichtet werden. Es sollte überprüft werden, ob in diesem Bereich eine Fußgängerampel mit Bedarfsschaltung installiert werden kann."

Die Verkehrssicherheit auf der Kreisstraße 19 ist kein neues Thema. Die Verwaltung verweist auf eine bereits im Jahr 2015 erfolgte Machbarkeitsprüfung eines Zebrastreifens durch das Straßenverkehrsamt. Der sei damals abgelehnt worden, mit der Begründung: Zebrastreifen dürften nur angelegt werden, wenn es erforderlich sei, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße komme.

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges könne nur dann erfolgen, wenn an der Stelle Verkehrstärken von 50 bis 100 Fußgängern und 450 bis 600 Kraftfahrzeugen pro Stunde oder 100 bis 150 Fußgänger zu 300 bis 600 Kraftfahrzeugen vorherrschten. "Die geforderten Verkehrsstärken liegen für die gewünschte Querungshilfe nicht vor", hieß es 2015 noch vom Straßenverkehrsamt.

Ob dies auch im Jahr 2016 noch so gesehen wird, soll nun die erneute Prüfung durch das Straßenverkehrsamt zeigen.

(gt)
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