Jüchen Windräder nur im Süden

Jüchen · Im Süden will die Gemeinde im Regionalplan neue Standorte für Windräder dulden. Der Norden der Gemeinde Jüchen soll aber unbelastet bleiben.

 Solche Windräder könnten vermehrt im Süden des Gemeindegebiets von Jüchen aufgestellt werden, wie es der Regionalplan vorsieht.

Solche Windräder könnten vermehrt im Süden des Gemeindegebiets von Jüchen aufgestellt werden, wie es der Regionalplan vorsieht.

Foto: Lothar Berns

Der Kohletagebau "verabschiedet" sich mehr und mehr und "wandert" aus dem Jüchener Gemeindegebiet in Richtung Erkelenz. Da, wo der ehemalige Tagebau zu- und aufgeschüttet wird, sollen jetzt nicht nur landwirtschaftliche Flächen rekultiviert werden. Im Süden des Gemeindegebietes soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, dort vermehrt Windkraftanlagen aufzustellen: Das befürwortet Bürgermeister Harald Zillikens in seiner Stellungnahme zum Regionalplan, die er jetzt bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht hat. Diese Stellungnahme wird begleitet durch ein einstimmiges Votum des Planungsausschusses.

Die Gemeinde Jüchen macht gegenüber der Bezirksregierung aber auch deutlich, dass sie in ihren nördlichen Siedlungsgebieten keine Flächen für Windräder zur Verfügung stellen will: wegen der störenden Einflüsse dieser lauten und raumgreifenden Anlagen auf die Wohnbebauung. Im Süden, wo nach Aufgabe des Tagebaus noch mittel- bis langfristig zunächst keine Wohnbebauung möglich sein wird, würden die Windräder weniger stören.

Einspruch legt die Gemeinde allerdings gegen die im Regionalplan vorgesehene Eisenbahntrasse entlang der sogenannten Rheydter Kurve ein. Im Rahmen des Bundesschienenausbaugesetzes soll dieser Bereich zwar als "vordringlicher Bedarf" in den Regionalplan aufgenommen werden. Doch die Gemeinde Jüchen wehrt sich dagegen mit der Begründung, eine solche Eisenbahntrasse werde angrenzende Wohngebiete zu stark belasten. Bereits in einem Vorverfahren zum jetzigen Regionalplan war diese Trasse, in leichter Abwandlung, aufs Tapet gekommen und von Jüchener Seite abgelehnt worden.

Einen weiteren Einspruch aus Jüchen zum neuen Regionalplan gibt es für den Bereich der ökologischen Ausgleichsflächen. Dabei sieht Jüchen seine kommunale Planungshoheit gefährdet. Der Grund: Die Regionalplanungsbehörde will bei der Auswahl von ökologischen Ausgleichsflächen der Landwirtschaft künftig mehr Gewicht einräumen, will heißen: "Erforderliche flächenintensive Kompensationsmaßnahmen sollen außerhalb der Siedlungsbereiche in den Bereichen zum Schutz der Natur, in den Bereichen für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung oder in den regionalen Grünzügen geplant und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vermieden werden."

Diese Darstellung aus dem künftigen Regionalplan hält die Gemeinde Jüchen für widersprüchlich. Ein Beispiel: Würde man künftig alle landwirtschaftlichen Flächen als ökologische Ausgleichsflächen von vorneherein ausschließen, dann könnte auch eine Streuobstwiese nicht mehr als ökologisch wertvoll bewertet und angerechnet werden. Jüchen sähe aber seine kommunale Planungshoheit für die Bestimmung von ökologischen Ausgleichsflächen für allzu sehr beschnitten, wenn landwirtschaftliche Flächen generell ausgenommen würden.

Abgesehen von diesen zusätzlichen Einwänden gegen den neuen Regionalplan hatte Jüchen bereits auf eine Änderung des Trassenverlaufs für die neue Landstraße 354 und für die L 19n gedrängt. Die Einwände wurden nicht berücksichtigt. Zum jetzt laufenden Beteiligungsverfahren hat Jüchen seine Bedenken aber erneut vorgebracht.

(NGZ)
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