Jüchen Schulleiterin befürchtet Chaos, wenn G 8 und Inklusion enden

Jüchen · Falls das Abitur nach 13 Jahren wieder eingeführt wird, dann entfällt für die Leiterin der Gesamtschule Jüchen zumindest ein gutes Argument, wie Susanne Schumacher zugibt. Denn bis dato kann die Gesamtschule damit werben, den Jugendlichen mehr Zeit bis zum Abitur geben zu können als das benachbarte Gymnasium, wo nach der zwölften Klasse das Abitur abgelegt wird. Doch Schumacher nimmt's gelassen: "Dann entfiele zwar ein Argument, aber wir haben ja noch weitere. Dann punkten wir eben noch mehr mit unserem pädagogischen Konzept", sagt sie.

Die Gesamtschule gebe den Kindern in der Oberstufe nicht nur mehr Zeit, sie ermögliche auch den fließenden Übergang im Gegensatz zum Gymnasium, wo nach der Erprobungsstufe die Entscheidung anstehe, ob es dort für die Kinder weitergehe.

Verbunden mit der Diskussion um ein mögliches Zurück von G 8 zu G 9 ist auch die Frage, die Inklusion in den Regelschulen wieder zu stoppen. Die Gesamtschule Jüchen, frühere Sekundarschule, ist aber schon vor ihrer Umwandlung die einzige Inklusionsschule vor Ort gewesen. Sollten auch in diesem Punkt die Zeichen wieder auf Anfang gestellt werden, sähe Schumacher ein großes Chaos auf die Schullandschaft zukommen. "Wir an der Basis müssen das Hü und Hott ausbaden und den Kopf dafür hinhalten", schimpft sie und fügt hinzu: Mit Mühe und Not sei der Schulfrieden endlich wieder eingekehrt, und nun werde der angesichts der Wahlen wieder zunichte gemacht. Im Inklusionsbereich der Gesamtschule Jüchen sollte mit diesem Schuljahr auch zum ersten Mal eine Inklusionsbegleitung für ein Kind mit in den Unterricht kommen. "Die Begleiterin ist aber leider nach zwei Tagen nicht mehr erschienen, und seither warten wir dringend auf einen Ersatz", sagt Schumacher. Denn das behinderte Kind sei dringend auf eine Inklusionsbegleitung angewiesen, die nur mit großen Schwierigkeiten zur Zeit durch die Mithilfe der Lehrer geleistet werden könne. Das Problem der Inklusionsbegleitung liege auch darin, dass mit dem Jugendamt beim Kreis und dem Sozialamt bei der Gemeinde zwei Ebenen in das Antragsverfahren für die Eltern des behinderten Kindes involviert seien.

(gt)
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