Jüchen Schneeschippen nur bis zur Straßenmitte

Jüchen · Senioren im Gemeindegebiet sollen von der Schneeräumpflicht auf Fahrbahnen ausgenommen werden - dafür kämpft Christa Quellemann (FDP) schon seit Jahren. Die sachkundige Bürgerin schätzt die Übertragung der Räumpflicht gerade auf Ältere als nicht zumutbar ein und als eine hohe körperliche Belastung, der längst nicht alle Senioren nachkommen können. Bei Kälte könnte die Anstrengung durch Schneeschippen zu einem hohen gesundheitlichen Risiko werden. Ihre Fraktion will zudem prüfen lassen, wie hoch die Kosten für eine Schneeräumung auf allen Straßen des Gemeindegebiets wären.

 Froh, dass nicht die ganze Straße zu räumen ist: Christa Quellmann.

Froh, dass nicht die ganze Straße zu räumen ist: Christa Quellmann.

Foto: ATI

Dass Anwohner den Gehweg räumen müssen, ist für Christa Quellmann selbstverständlich. Dazu ein Blick in die Satzung der Gemeinde Jüchen: Die Satzung für Straßenreinigung - veröffentlicht unter www.juechen.de - sieht unter dem Punkt "Übertragene Winterwartungspflicht" vor, dass "die Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten sind." Zudem seien sie bei Eis- und Schneeglätte mit auftauenden und abstumpfenden Stoffen zu streuen.

Quellmann geht es um die Fahrbahnen, die sich über die Länge eines Grundstücks erstrecken. Die Bedburdyckerin kennt die Last mit der weißen Pracht auf der Fahrbahn vor der eigenen Haustür - durch Autos sei der Schnee oft schon am frühen Morgen festgefahren und könne anschließend nur schwer geräumt werden. Während des strengen Winters im Jahr 2010 sei derart viel Schnee zu bewegen gewesen, dass Quellmann ihn mit der Schubkarre zum rückwärtigen Grundstück transportiert habe. Für die Bedburdyckerin ist das Thema Schneeräumen deswegen wichtig, da es älteren Menschen den Alltag erschweren kann. In einigen Wohnvierteln würden die jüngeren Menschen fehlen, die als helfende Nachbarn einspringen könnten. Aber gerade Senioren würden sich wünschen, so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu wohnen.

Technischer Dezernent Oswald Duda betont, dass man für Ältere keine Ausnahmen von der in der Satzung festgeschriebenen Schneeräumpflicht für Gehwege machen könne. "Der Gehweg ist zu räumen." Senioren müssten Hilfe - entweder durch Nachbarn oder Firmen - in Anspruch nehmen.

Bei Fahrbahnen gelte Oswald Duda zufolge aber keine generelle Schneeräumpflicht für Anwohner im Gemeindegebiet, eine Kostzenprüfung sei damit überflüssig.

Dies ist unter Paragraf 3, Punkt 4 der Satzung der Gemeinde Jüchen etwa online nachzulesen. So sind in der Satzung unter "Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht" folgende Ausnahmen festgehalten: "Bei gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, bei Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergängen für Passanten, die den Gehweg an Straßenkreuzungen oder -einmündungen." In diesen Fällen muss die Fahrbahn bis zur Mitte von den Anwohnern geräumt werden.

(NGZ)
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