Jüchen Rohrprüfung: Gemeinde schreibt Hausbesitzer an

Jüchen · Bei Häusern innerhalb von Wasserschutzzonen, die vor 1965 erbaut wurden, wird zum 31. Dezember die Dichtheitsprüfung fällig.

Rund anderthalbtausend der insgesamt 7000 Jüchener Haushalte liegen in einer Wasserschutzzone. Für sie gilt grundsätzlich die Rechtsverordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen, die der nordrhein-westfälische Landtag im Oktober 2013 erlassen hat: Bei Bauwerken, die vor dem Jahr 1965 fertiggestellt wurden, müssen die Abwasserleitungen auf ihre Dichtheit hin überprüft werden. Der Nachweis über diesen Check wird zum 31. Dezember fällig. Besitzer von später errichteten Häusern haben fünf Jahre mehr Zeit, nämlich bis zum 31. Dezember 2020.

Während es bei den Einzugsgebieten der Wasserwerke Büttgen-Driesch und Broichhof in Neuss, die sich bis auf Jüchener Gemeindegebiet erstrecken, wenig zu deuteln gibt, wollte Bürgermeister Harald Zillikens das für eine weitere Wasserschutzzone nicht so einfach hinnehmen: Im Einzugsbereich des Wasserwerks Hoppbruch innerhalb des Jüchener Gemeindegebietes, wo rund 1000 Haushalte von dieser Verordnung betroffen wären, gebe es aufgrund des Tagesbaus zur Zeit gar kein Grundwasser, argumentiert er. In den Gebieten nahe am Grubenrand stoße man allenfalls in 60 bis 80 Metern Tiefe auf Grundwasser. Und selbst nach Ende der Braunkohleförderung werde es noch gut 50 Jahre dauern, bis das Grundwasser wieder bis auf sein ursprüngliches Niveau angestiegen sei. "Welche Qualität das dann aber hat, darüber diskutieren die Sachverständigen", fasst Zillikens zusammen, "während einige Experten davon ausgehen, dass es sich um eine gute Trinkwasserqualität handeln wird, machen andere deutlich, dass das niemand voraussehen kann. Sie verweisen darauf, dass sich möglicherweise Stoffe aus dem Kippenbereich lösen könnten."

Und noch ein Kuriosum merkt der erste Bürger an: Die Grenzen der Wasserschutzzonen zögen sich mitten durch den Gemeindeteil Hochneukirch, "in einigen Fällen durchqueren sie sogar ein Grundstück, einmal sogar ein Haus". Das hätte zur Folge, dass der eine Häusle-Besitzer einen Nachweis über eine Dichtheitsprüfung vorlegen muss, sein Nachbar unter Umständen aber nicht mehr. Zillikens: "Das kann man doch niemandem vermitteln." Das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit den Vertretern verschiedener Fachbehörden teilte Zillikens jetzt auf Anfrage unserer Redaktion mit: "Die Gemeinde Jüchen wird bis auf Weiteres keine Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) der privaten Grundstücksentwässerung im Bereich der Schutzzone Hoppbruch einfordern." Wer in den anderen Gebieten bis zum Jahresende einen Nachweis über die erfolgte Dichtheitsprüfung erbringen muss, wird darüber innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen per Post von der Gemeindeverwaltung informiert.

Bei der Funktions- oder auch Dichtheitsprüfung werden sämtliche Abwasserleitungen zwischen Privathaus und öffentlicher Kanalisation unter die Lupe genommen - "von der Drosselklappe bis zum Bürgersteig", wie Zillikens sagt. Ab da ist die Gemeinde zuständig, bestätigt der Technische Beigeordnete Oswald Duda. Er beziffert die Mindestkosten pro Hausbesitzer mit einigen hundert Euro - nur für die Dichtheitsprüfung an ihrer Immobilie. Ergibt diese schadhafte Stellen, die repariert werden müssen, steigen die Ausgaben entsprechend.

(NGZ)
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