Jüchen Rat soll sich vor Korruption schützen

Jüchen · Der Anti-Korruptionsbeauftragte des Rhein-Kreises Neuss empfiehlt dem Jüchener Gemeinderat eine freiwillige Selbstverpflichtung gegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Die Gemeindeverwaltung hat bereits strenge Richtlinien.

Jüchen: Rat soll sich vor Korruption schützen
Foto: Gemeinde Jüchen

"Kleine Gefälligkeiten erhalten die Freundschaft" - "Eine Hand wäscht die andere" - "Wir wollen uns nur revanchieren": So und ähnlich harmlos klingen oft Angebote, die aber straf- und arbeitsrechtlich den Tatbestand der Bestechlichkeit, Vorteilsnahme, der Korruption erfüllen können. Den Mitgliedern des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses verdeutlichte Günther Hassels, Anti-Korruptionsbeauftragter und Leiter des Rechnungsprüfungsausschusses beim Rhein-Kreis Neuss, wo die Fallstricke gerade auch für Kommunalpolitiker liegen.

Die Gemeindeverwaltung Jüchen hat sich bereits seit 2011 ein striktes Regelwerk verordnet, um jedwede Form von Korruption schon im Ansatz bzw. beim Versuch zu verhindern. Nach Hassels Darlegungen vor allem auch zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch für Ratsmitglieder, die keiner strafrechtlichen Immunität unterliegen, kam die Forderung nach einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung auf. Entschieden wurde darüber aber im Hauptausschuss nicht.

Für eine solche Erklärung seitens des Gemeinderates gibt es hinreichend Vorlagen: die Anti-Korruptions-Richtlinien der Gemeinde, die auf der Basis der Richtlinien des Rhein-Kreises Neuss verfasst wurden, aber auch Anti-Korruptions-Richtlinien, die andere Städte- und Gemeinderäte bereits für sich festgelegt haben. Hassels bot den Jüchener Kommunalpolitikern übrigens auch seine Hilfe dabei an, sich gegen Begehrlichkeiten zu wehren. Ein besonders sensibler Bereich seien die Vergaben bei Baumaßnahmen der Gemeinde, warnte der Experte. Hassels appellierte an die Jüchener Kommunalpolitiker, die sich schließlich als der verlängerte Arm der Gemeindeverwaltung verstehen sollten: "Leben Sie korrektes Handeln und Unbestechlichkeit vor, seien Sie offen und ehrlich und beugen Sie damit Politikverdrossenheit vor. Und Vertuschung schadet dem Ansehen mehr, als offen zuzugeben, wenn mal etwas schief gelaufen ist."

Im "Ehrenkodex" der Gemeindeverwaltung wird übrigens keine Ober- bzw. Untergrenze festgelegt, bei der Geschenke oder sonstige Zuwendungen noch als unbedenklich im Sinne einer Korruption gelten können. "Auf den Wert der Belohnung oder des Geschenkes kommt es grundsätzlich nicht an", steht in den Richtlinien, die für alle Gemeindemitarbeiter, egal ob Beamte oder Angestellte, gelten. In der Präambel wird erklärt: "Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiter der Gemeinde Jüchen ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz erfüllen ... Deshalb darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen." Denn Korruption untergrabe bei den Bürgern das Vertrauen in eine objektive, neutrale und gerechte Aufgabenerfüllung der Gemeinde.

Und was für die Gemeindeverwaltung gelte, das gelte so auch für die Kommunalpolitik, betonte Hassels. Sowohl der Anti-Korruptionsbeauftragte des Kreises, als auch die Richtlinien der Gemeinde warnen bereits vor dem bloßen Versuch einer Vorteilsnahme oder Bestechung. Schon ein Versprechen oder eine Ankündigung seien strafbar. Dazu gab Hassels ein anschauliches Beispiel: Wer mit einem Geldschein bei einer Polizeikontrolle auch nur versuche, eine Anzeige zu verhindern, mache sich schon strafbar. FWG-Fraktionsvorsitzender Gerolf Hommel, im "Zivilberuf" Polizist, konnte dazu schmunzelnd anmerken: Seit es die Kartenführerscheine gebe, hätten die Bestechungsversuche mit Geldscheinen in den vormaligen grauen Führerscheinheftchen schlagartig nachgelassen.

Zurück zum Ernst des Themas: Eine Vorteilsnahme kann laut Gemeinderichtlinien schon in einer Spende für die "Kaffeekasse" liegen, wenn dafür von dem Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, oder eben von dem Kommunalpolitiker ein Dank in Form von Dienstleistungen oder Entscheidungen erwartet wird. "Ein sensibles Thema", wie Hassels den Rat auf eine eigene Erklärung einstimmte.

(NGZ)
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