Jüchen Müllabfuhr teurer - Steuern konstant

Jüchen · Die Bürger müssen ab dem nächsten Jahr höhere Müllabfuhr-Gebühren zahlen. Teurer werden auch Dienste der Feuerwehr, zum Beispiel für die Beseitigung von selbst verschuldeten Ölspuren. Die Steuern werden nicht erhöht.

Die Bürger müssen ab dem nächsten Jahr höhere Müllabfuhr-Gebühren zahlen. Teurer werden auch Dienste der Feuerwehr, zum Beispiel für die Beseitigung von selbst verschuldeten Ölspuren. Die Steuern werden nicht erhöht.

Die gute Nachricht für 2017: Die Steuern will die Gemeinde im nächsten Jahr nicht anheben. Das hat Bürgermeister Harald Zillikens bei der Einbringung des Haushaltes in der jüngsten Ratssitzung versprochen. Teurer wird für die Bürger aber die Müllabfuhr.

  • Abfallgebühr Ab 2017 zahlen die Jüchener pro Liter Restmüll 1,87 Euro, für den Biomüll 0,375 und für den Tonnentausch zwölf Euro. Bislang waren es 1,67 Euro pro Liter Restmüll und 0,334 pro Liter Biomüll. Die Verwaltung begründet die Gebührenerhöhung, die vom Rat abgesegnet worden ist, mit der Umstellung der Müllabfuhr auf die NEW Umwelt GmbH. Die Marktsituation im Entsorgungsbereich habe sich seit der vorherigen Ausschreibung verändert, so dass sich die Unternehmerkosten einschließlich Behältergestellung nahezu verdoppelt hätten, erklärt die Verwaltung die Gebührenanhebung. Die 80-Liter-Restmülltonne verteuert sich damit von 133,60 auf 149,60 Euro oder die 80-Liter-Biomülltonne von 26,72 auf 30 Euro.

Während fast alle Bürger von der Gebührenerhöhung für die Müllabfuhr betroffen sind, sieht es bei den Dienstleistungen der Feuerwehr anders aus. Die werden zwar auch teurer. Davon betroffen sind aber nur Feuerwehreinsätze, die durch Bürger mehr oder weniger selbst verursacht wurden.

  1. Gebühren für Dienstleistungen der Feuerwehr Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die Bürger selbst für den Einsatz der Feuerwehr zahlen. Gründe sind grobe Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung für Kfz-Anhänger, die Notwendigkeit von Sonderlösch- und Einsatzmitteln oder die Beseitigung von Ölspuren. Die Kostenerstattungspauschale für einen Fehlalarm wird ab dem kommenden Jahr von 537,69 auf 628,39 Euro angehoben. Generell werden die Gebührensätze erhöht.

Für Vereine und andere Veranstalter von öffentlichen Ereignissen, die nach den Vorschriften nicht ohne eine Brandwache der Feuerwehr ablaufen dürfen, wird der "Spaß" ab 2017 auch teurer.

  1. Brandsicherheitswachen Die Gebühren für die vorgeschriebenen Brandwachen bei öffentlichen Veranstaltungen steigen von 27,25 auf 35,91 Euro stündlich pro Feuerwehrkraft. Eine gute Nachricht: Die Gebühren für Straßenreinigung, Winterdienst und Abwasser bleiben im nächsten Jahr konstant.
  2. Straßenreinigung Die Gebühren bleiben je Meter Grundstücksfläche für den Anliegerverkehr (Kategorie A) bei 1,77 Euro, für den innerörtlichen Verkehr (B) 1,68 Euro und den überörtlichen Verkehr 1,59 Euro.
  3. Winterwartung Konstant bleibt auch der Winterdienst je laufendem Meter Grundstücksfläche mit 1,82 Euro (Kategorie A), 1,72 Euro (B) und 1,63 Euro (C) bemessen.
  4. Abwassergebühren Unverändert bleiben auch die Gebühren für die Entwässerung mit 3,19 Euro pro Kubikliter Schmutzwasser und 87 Cent pro Quadratmeter Niederschlagswasser.

Nur indirekt betroffen sind die Bürger von einer für nächstes Jahr geplanten Anhebung der Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte. Denn diese Sätze werden durch die öffentliche Hand, damit letztlich aber durch die Steuergelder, finanziert. Der erforderliche Neubau der Unterkunft an der Jülicher Straße, der Umbau des Hauses in Priesterath sowie Personalkosten der Integrationsstelle erfordern laut Verwaltung diese Gebührenerhöhung.

  1. Gebühren für soziale Unterkünfte Die Gebühr 2017 für soziale Unterkünfte der Gemeinde Jüchen wird in Höhe von 34,12 Euro pro Quadratmeter und Monat festgesetzt. Bislang waren es 21,34 Euro. Diese Anhebung gilt für die Flüchtlingsunterkünfte und Wohnstätten für Aussiedler und Wohnungslose an der Jülicher, Wanloer, Wickrather, Bahnhofstraße, Wilhelmstraße und in Priesterath. Seit 2015 veranschlagt die Gemeinde für alle Unterkünfte einheitliche Gebühren. Mit den 34,12 Euro pro Quadratmeter und Monat müssen auch alle Nebenkosten sowie die Kosten für die soziale Betreuung und Hausmeisterdienste abgedeckt werden.
(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort